Beteiligungen an Songs korrekt abrechnen und versteuern

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Was du im Beitrag erfährst:
  • Was man erledigen sollte bevor der Song erscheint
  • Den Unterschied zwischen manueller und automatischer Verteilung
  • Wann die Umsatzsteuer fällig wird
  • Wie das funktioniert mit Kleinunternehmerregelung und Reverse Charge
  • Wie man die Einnahmen und Beteiligungen richtig versteuert

In diesem Beitrag zeigen wir dir, wie du Mitwirkende an den Einnahmen deiner Songs beteiligst und wie du alles korrekt abrechnest und versteuerst.

In den meisten Fällen sind an einem Song mehr als eine Person beteiligt. Sofern man sich mit den anderen Beteiligten nicht auf einen einmaligen Betrag einigt, sind die musikalischen Mitstreiter meist auch an den Einnahmen beteiligt. Das klingt nach ganz viel Papierkram, Problemen mit dem Finanzamt und Kopfschmerzen, muss es aber nicht, wenn man einige Dinge beachtet.

Mit diesem Beitrag zeigen wir dir, wie du ohne großen Aufwand die Einnahmen an deinem Release aufteilst. Beginnend bevor der Song überhaupt erschienen ist, bis du schließlich am Schluss die Einnahmen deines Tracks bei den Steuern angibst.

Um das Ganze zu verdeutlichen, gehen wir von folgendem Beispiel aus: Ein Rapper veröffentlicht eine Single, für welche er von einem Produzenten einen Beat erhält und zudem spielt ein befreundeter Musiker die Gitarre ein.

Handle your business

Wie bei jeder Geschäftsbeziehung sollte man die Konditionen von Beginn an festlegen und vor allem auch festhalten. Tausche dich also mit deinen Mitmusikern so früh wie möglich über die Konditionen aus und nicht erst, wenn der Song schon bei allen Portalen verfügbar ist und Einnahmen generiert. Wenn ihr dies per Handschlag besiegeln könnt, ist das super, noch besser wäre es aber, alles schriftlich festzuhalten und natürlich von allen unterschreiben zu lassen. Nur so können allfällige Streitigkeiten von vornherein vermieden werden.

Neben dem persönlichen Grund gibt es auch noch einen rechtlichen: Wenn sich mehrere Personen für einen gemeinsamen Zweck zusammentun (in diesem Fall der gemeinsame Song), werden sie automatisch zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gelten somit auch automatisch die Regeln der GbR, was bedeutet, dass der Gewinn unter den drei Beteiligten zu gleichen Anteilen aufgeteilt wird. Dies würde in unserem Beispiel bedeuten, dass jeder ein Drittel erhält. Sollte man die Einnahmen nicht brüderlich teilen wollen, sollte unbedingt ein GbR-Vertrag aufgesetzt werden.

In unserem Beispiel haben sich die drei Beteiligten vertraglich darauf geeinigt, dass der Rapper als Hauptkünstler 60% der Einnahmen erhält, der Produzent 30% und der Gitarrist 10%.

Wie die Einnahmen nun zu allen Beteiligten gelangen, hängt von deinem Vertrieb ab.

  • Einige Vertriebe (darunter iGroove) bieten eine automatisierte Verteilung der Einnahmen an alle Beteiligten.
  • Bei den meisten Vertrieben gehen die gesamten Einnahmen an den Hauptkünstler. Dieser muss diese dann manuell an die anderen Beteiligten verteilen.

Manuelle Verteilung der Einnahmen

Gehen wir als erstes davon aus, dass der Rapper aus unserem Beispiel nicht bei einem Vertrieb ist, bei welchem die automatische Verteilung der Einnahmen möglich ist.

Natürlich ist es in diesem Fall umso wichtiger – wie im ersten Punkt beschrieben – alles möglichst früh schriftlich festzuhalten. Dann wird man, sobald die Einnahmen fließen, nicht darum herumkommen ein bisschen manuelle Rechenarbeit zu leisten. Das Ergebnis dieser Berechnung muss schließlich den Mitmusikern mitgeteilt werden, da sie es sind, die Rechnung stellen müssen.

Am einfachsten ist es, wenn alle Beteiligten über einen Gewerbeschein bzw. im Falle von Freiberuflern eine Steuernummer verfügen. Da Musik eine Tätigkeit ist, die man auch als Hobby betreiben kann (im Gegensatz zu z.B. Krankenpfleger), ist es auch möglich ohne Gewerbeschein Rechnung zu stellen.

Standardmäßig gehören folgende Informationen auf eine Rechnung:

  • Unternehmensname und Anschrift (in unserem Beispiel der Produzent bzw. Gitarrist)
  • Name und Anschrift des Kunden (der Rapper)
  • Steuernummer oder USt-ID des Beteiligten (falls Unternehmer)
  • Rechnungsdatum
  • Rechnungsnummer (einmalig und fortlaufend vergeben)
  • Leistung (Art und Umfang)
  • Leistungsdatum
  • Umsatzsteuersatz, Nettobetrag und Bruttobetrag

Die Verantwortung, ob die Rechnung mit oder ohne Umsatzsteuer ausgestellt wird, liegt einzig und alleine bei den Beteiligten und nicht beim Künstler.

Umsatzsteuer

Damit die Verteilung der Einnahmen korrekt läuft, muss man im Vorfeld prüfen, ob die Beteiligten umsatzsteuerpflichtig (in der Schweiz: Mehrwertsteuer) sind und falls ja, welches Abrechnungsverfahren respektive welcher Steuersatz zum Tragen kommt.

Am häufigsten sind diese drei Szenarien:

Einnahmen werden zuzüglich USt. abgerechnet
Dies ist primär dann der Fall, wenn beide Parteien im selben Land ansässig sind und der Beteiligte keine Privatperson oder Kleinunternehmer ist.

Einnahmen werden ohne USt. abgerechnet
Beteiligte sind nicht umsatzsteuerpflichtig (Privatperson, Kleinunternehmer)

Einnahmen werden im Reverse-Charge-Verfahren abgerechnet
Die Parteien sind umsatzsteuerpflichtig aber nicht im selben Land

Privatperson oder Unternehmer?

Wer als Unternehmer gilt, ist gesetzlich definiert und zwar folgendermaßen: „Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.“

Alle anderen, auf die diese Definition nicht zutrifft, gelten als Privatperson. Das ist dann also der Schreiner oder Zahnarzt, der nebenbei auch noch Musik macht.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung wird angewandt, wenn der Umsatz im Vorjahr weniger als 22.000 Euro betrug und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird. Die Beträge beziehen sich nicht auf den Gewinn, sondern auf den erzielten Gesamtumsatz. Wichtig: Die Kleinunternehmerregelung gilt immer nur innerhalb eines Landes. Wenn also der Beteiligte aus einem Drittland und keine Privatperson ist, kommt das Reverse-Charge-Verfahren zum Tragen.

In der Schweiz sind Unternehmen von der Mehrwertsteuer befreit, wenn ihr Umsatz aus steuerbaren Leistungen pro Jahr weniger als CHF 100.000 beträgt.

In Österreich gilt als Kleinunternehmer, wer den Jahresumsatz von 35.000 Euro nicht überschreitet. Somit sind die von der Umsatzsteuer befreit, dürfen aber auch keine Vorsteuern geltend machen. Einmal in fünf Jahren darf die Marke von 35.000 Euro um max. 15% überschritten werden.

Was bedeutet Reverse Charge?

Reverse Charge bedeutet „Umkehr der Steuerschuld“ und wird primär bei grenzübergreifenden Transaktionen angewendet. Anstatt dass der Beteiligte seinen Nettoumsatz plus USt. erhält, wird ihm nur der Nettoumsatz gutgeschrieben. Somit schuldet nicht der Beteiligte dem Finanzamt die USt., sondern der Künstler. Ist er jedoch vorsteuerabzugsberechtigt, kann er die USt. selbst wieder als Vorsteuer abziehen. Solltet ihr noch keine Erfahrung mit dem Reverse-Charge-Verfahren haben, schaut dies mit einer Steuerfachperson an.

Automatische Verteilung der Einnahmen

Bei einigen Vertrieben, darunter iGroove, ist es möglich die Verteilung der Einnahmen zu erfassen, so dass diese automatisch an die verschiedenen Beteiligten ausbezahlt werden. Bei iGroove musst du lediglich deine Partner einmalig eintragen und danach kannst du für jeden einzelnen Song festlegen, wem welcher Anteil zusteht. Sobald alle dem Deal zugestimmt haben, werden die Einnahmen der Songs monatlich automatisch aufgeteilt.

Dies stellt für dich eine massive Erleichterung dar, weder muss man berechnen, was den Mitstreitern zusteht, noch müssen Rechnungen erstellt werden und auch das Geld wird den verschiedenen Beteiligten automatisch ihrem iGroove-Konto gutgeschrieben. Zudem kann sich jeder Beteiligte jederzeit die Gutschriftanzeigen herunterladen, die er dann z.B. für administrative Zwecke nutzen kann.

Zurück zu unserem Beispiel: Die Single spielt im ersten Monat 10.000 Euro ein. Der Rapper erhält 6.000 Euro auf sein iGroove-Konto gutgeschrieben und auch der Produzent (3.000 Euro) und der Gitarrist (1.000 Euro) erhalten ihren Anteil direkt gutgeschrieben. Jeder Beteiligte kann sich unabhängig von jedem anderen zu einem selbst gewählten Zeitpunkt, ganz nach eigenem Ermessen, sein Guthaben selbstständig auszahlen.

Zudem helfen wir dir dabei die richtigen Einstellungen und Steuersätze für deine Partner zu hinterlegen. In Zusammenarbeit mit Steuerexperten in Deutschland und der Schweiz haben wir die wichtigsten Szenarien für Beteiligungen zwischen Musikern analysiert und eine Übersicht erstellt.

Szenario 1 – Deutschland <> Deutschland

Beide Partner sind in Deutschland ansässig. Falls USt. bezahlt werden muss, kommt der verminderte Satz von 7% für Vergütungen zum Tragen, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben (z.B. Streams oder Downloads). Sind auch physische Produkte involviert (z.B. CDs, Vinyl etc.), gilt hierfür der normale Satz von 19%. Achtung: Diese Sätze können sich jederzeit ändern, wie z.B. während Corona als dieser vom 01.07-31.12. von 7% auf 5% gesenkt wurde.

Künstler (DE)Beteiligter (DE)USt.Details
Unternehmer, Kleinunternehmer oder PrivatpersonUnternehmerMit USt. 7%Dem Künstler wird das Netto Total plus 7% USt. belastet.
Unternehmer, Kleinunternehmer oder PrivatpersonPrivatpersonOhne USt.
Unternehmer, Kleinunternehmer oder PrivatpersonKleinunternehmerOhne Ust. Gutschrift enthält Hinweis auf Kleinunternehmerregelung

Szenario 2 – Deutschland <> EU

Der Hauptkünstler ist in Deutschland steuerpflichtig, der Beteiligte in einem anderen EU-Land, in diesem Beispiel Österreich. Bitte beachte, dass in jedem EU-Land andere Umsatzsteuersätze gelten.

Künstler (DE)Beteiligter (AT)USt.Details
Unternehmer / KleinunternehmerUnternehmer / KleinunternehmerOhne USt. + Reverse ChargeGutschrift enthält Hinweise auf Reverse Charge
Unternehmer, Kleinunternehmer oder PrivatpersonPrivatpersonOhne USt.
PrivatpersonUnternehmerMit USt. AT Dem Künstler wird das Netto Total plus die in Österreich gültige USt. belastet.
PrivatpersonKleinunternehmerOhne USt.

Szenario 3 – Deutschland <> Schweiz

Der Hauptkünstler ist in Deutschland steuerpflichtig, der beteiligte Künstler in der Schweiz.

Künstler (DE)Beteiligter (CH)USt.Details
Unternehmer / KleinunternehmerUnternehmer / KleinunternehmerOhne USt. + Reverse ChargeGutschrift enthält Hinweise auf Reverse Charge
Unternehmer, Kleinunternehmer oder PrivatpersonPrivatpersonOhne USt.
PrivatpersonUnternehmer / KleinunternehmerOhne USt.

Szenario 4 – Deutschland <> International

Der Hauptkünstler ist in Deutschland steuerpflichtig, der Beteiligte in einem Land außerhalb der EU oder der Schweiz. Besteht zwischen Deutschland und dem entsprechenden Land das Reverse-Charge-Verfahren, ist dieser Hinweise auf der Gutschrift anzubringen. Gibt es zwischen den beiden Ländern kein solches Verfahren, wird zusätzlich der Hinweis „Not subject to domestic taxes“ (Nicht im Inland steuerbare Leistung) angebracht. Prüft dies bitte mit einem Steuerberater.  

Künstler (DE)Beteiligter (Drittland)USt.Details
Unternehmer / KleinunternehmerUnternehmer / KleinunternehmerOhne Ust. + Reverse Charge plus allenfalls Not subject to domestic taxesGutschrift enthält Hinweise auf Reverse Charge plus allenfalls Not subject to domestic taxes
Unternehmer, Kleinunternehmer oder PrivatpersonPrivatpersonOhne USt.
PrivatpersonUnternehmerGegebenenfalls mit USt des Drittlands. Prüft dies jeweils individuell mit einer Fachperson
PrivatpersonKleinunternehmerOhne Ust.

Sind beide Parteien Privatpersonen, also weder Teil einer Firma noch Freiberufler, muss niemals USt. abgerechnet werden. Dies gilt auch, wenn der Beteiligte eine Privatperson ist, der Künstler aber ein Unternehmer oder Kleinunternehmer

Sind zwei Unternehmer involviert, wird die USt. fällig, wenn beide in Deutschland steuerpflichtig sind. Ansonsten braucht es einen Hinweis auf Reverse Charge bzw. Not subject to domestic taxes.

Ist der Beteiligte ein Unternehmer und der Hauptkünstler eine Privatperson, wird ebenfalls die USt. fällig.

Der Künstler muss im Vorfeld folgendes prüfen:

  • In welchem Land ist der Beteiligte steuerpflichtig
  • Ist der Beteiligte eine Privatperson oder ein Unternehmer (Freiberufler, GbR, GmbH etc.)
  • Kommt die Kleinunternehmerregelung zum Zug (diese Regelung gibt es nicht in allen Ländern)

Wichtig: Sollte sich der Umsatzsteuersatz ändern, muss der Künstler dies selbständig bei allen Deals anpassen.

Wofür steht «Not Subject to domestic Taxes»?

Mit diesem Vermerk teilt man quasi dem Finanzamt seines Landes mit, dass es sich um eine nicht im Inland steuerbare Leistung handelt. Wenn es kein Reverse-Charge-Verfahren zwischen den beiden Ländern, in welchen Künstler und Beteiligter steuerpflichtig sind, gibt, wird die Gutschrift mit diesem Vermerk versehen.

Was gilt es in Sachen Steuern zu beachten?

Jeder der drei Beteiligten ist grundsätzlich selbst für die Versteuerung seiner Einnahmen verantwortlich.

Künstler

Angenommen, die Single des Rappers aus unserem Beispiel hat über das gesamte Jahr 100.000 Euro eingespielt: In diesem Fall muss er natürlich nur seinen Anteil, also 60.000 Euro, versteuern. Bei iGroove hat er bereits alle dafür nötigen Belege. Diese sind jederzeit im iGroove-Konto abrufbar, sollten aber noch zusätzlich aufbewahrt und abgelegt werden.

Falls er bei einem Vertrieb ist, bei dem die automatische Verteilung nicht möglich ist, muss er zwingend alle Rechnung seiner Mitmusiker aufbewahren. So kann er beweisen, dass er nicht die 100.000 eingenommen hat, die ihm sein Vertrieb gutgeschrieben hat, sondern bloß 60.000 Euro.

Beteiligte

Diese versteuern ihre Anteile gemeinsam mit ihren weiteren Einnahmen aus eigenen Projekten oder weiteren Kollaborationen. Bei iGroove erhalten sie dafür alle nötigen Belege, die sie in ihrem Account herunterladen können. Wenn das Release bei einem anderen Vertrieb erschienen ist, müssen sie alle an den Hauptkünstler gestellten Rechnungen aufbewahren und vorlegen können, um so ihr Einkommen nachzuweisen. 

Lass dich beraten

Bitte beachte, dass dieser Blogbeitrag keine Steuerberatung ist und wir nicht für die Richtigkeit aller Informationen (Stand Juli 2021) garantieren können. Dieser Beitrag dient einzig der Orientierung. Sollten du und deine Partner unsicher sein, welche Variante die richtige ist, setzt euch unbedingt mit einer Fachperson (z.B. Steuerberater) in Verbindung.

Hast du Fragen zur automatischen Verteilung (RevShare) der Einnahmen bei iGroove? Unser Support steht dir gerne zur Verfügung. Wichtig: RevShare ist momentan in der Beta-Phase und steht noch nicht allen iGroove-Kunden zur Verfügung.

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