Wozu benötige ich einen Labelcode?

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Was du im Beitrag erfährst:
  • Was ein Labelcode ist und wo man diesen erhält
  • Welche Einnahmen über den Labelcode abgerechnet werden
  • Wie man sich diese Einnahmen sichern kann

Viele Musiker*innen werden bereits über den Begriff „Labelcode“ gestolpert sein und sich gefragt haben, was dieser genau darstellt und was sein Zweck ist. Verwirrender wird die Geschichte außerdem dadurch, dass man im Netz ganz unterschiedliche Infos findet. Zum einen heißt es, dieser sei unerlässlich für die Abrechnung mit TV und Radio, andere Quellen sagen, der Labelcode sei seit einigen Jahren abgeschafft. Was stimmt tatsächlich, wann kommt der Labelcode zum Einsatz und welchen Einfluss kann er auf die Einnahmen haben? Hier gibt’s die Antworten.

Was ist ein Labelcode?

Labelcode, häufig auch abgekürzt LC genannt, ist ein fünfstelliger Code (z.B. LC01234). Wie der Name schon erahnen lässt, erkennt man anhand von diesem, welches Label hinter einem Release steht. Bei physischen Veröffentlichungen wird er auf dem Artwork angebracht, bei digitalen Releases kann er bei der Erfassung eines Releases beim Vertrieb angegeben werden.

Wer vergibt den Labelcode?

Erhältlich ist dieser über die GVL. Hat man also ein Label und möchte seine Releases mit dem Labelcode kennzeichnen, muss man Mitglied bei der GVL werden und diesen beantragen. Der Labelcode ist übrigens eine deutsche Sonderheit und spielt international keine Rolle.

Es ist ebenfalls möglich den Labelcode von Drittanbietern wie Presswerken oder Vertrieben zu nutzen. Dass man in diesem Fall einen Teil der Einnahmen abtritt, ist normal. Jedoch sollte man vorsichtig sein, dass nicht alles bei dem Drittanbietern landet, sondern ein fairer Anteil an die Künstler*innen bzw. Leistungsschutzberechtigten geht. So wie überall, gibt es auch hier einige unseriöse Anbieter.

Welche Einnahmen werden über den Labelcode abgerechnet?

Hier wird es kompliziert und wir müssen erst etwas ausholen. Bekanntlich erhalten die Songwriter*innen und Komponist*innen ihren Anteil über die GEMA, während die ausübenden Künstler*innen (welches natürlich dieselben sein können) über die GVL bezahlt werden. Nun ist es jedoch so, dass jeder von der GVL eingenommene Euro gesplittet und zu gleichen Teilen an die ausübenden Künstler*innen und die Tonträgerhersteller (sprich: das Label) ausgeschüttet wird. Die GVL schreibt auf Anfrage von iGroove:

„Die Künstler*innen melden ihre Mitwirkungen an den Produktionen über unser Künstlerportal meine.gvl. Die Labels müssen ihr Repertoire auf unserem Herstellerportal label.gvl melden. Wenn uns das Repertoire nicht vorliegt, können wir keine Nutzungen vergüten. Der LC ist hierbei nicht mehr abrechnungsrelevant.“

Sowohl der Anteil der Künstler*innen wie auch der des Labels kann also theoretisch aufgrund der ISRCs, die jeden einzelnen Song klar kennzeichnen, erfolgen.

Anders sehen dies jedoch die TV- und Radiostationen, die weiterhin sowohl anhand von LC und ISRCs mit der GVL abrechnen. Dies bestätigte uns auch die GVL:

„Die Sender in Deutschland bestehen in der Regel immer noch auf einen Labelcode, da dieser für Sie ein weiterhin ein wichtiger Indikator ist, dass die Rechte klar sind und die Sender die Produktionen, die auf diesem Label veröffentlicht werden, nutzen können. Dafür nutzen die Sender auch gern unsere Labelrecherche.“

Zusammenfassung

Hat man Songs, die bei großen Radio- oder TV-Stationen gespielt werden und möchte nicht nur 50% dieser Einnahmen (also den Künstler*innen-Anteil) einsacken, sondern auch den Labelanteil, benötigt man weiterhin einen Labelcode, da dieser von den Stationen meist noch verlangt wird. Bei Unklarheiten ist es zu empfehlen, sich mit der GVL in Verbindung zu setzen.

Will man sich alle Einnahmen sichern, also auch die 50% Labelanteil, muss man entweder ein eigenes Label gründen und dieses bei der GVL anmelden, oder man nutzt den LC eines vertrauenswürdigen Drittanbieters, um an den Labelanteil zu gelangen.

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