Nein. Du musst lediglich im Besitz der Urheberrechte der Songs sein. Dies bedeutet, dass du die Werke selbst erstellt hast, ohne dabei Texte, Melodien oder Teilstücke (Samples) von Werken Anderer verwendet zu haben, es sei denn du besitzt die Lizenzen für die kommerzielle Nutzung dafür. Als Mitglied einer Verwertungsgesellschaft musst du alle deine Werke selbstständig bei deiner Verwertungsgesellschaft anmelden.
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