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1.6 Kann ich meine Releases von einem anderen Vertrieb zu iGroove transferieren, ohne meine Streams zu verlieren?

Ja, du kannst dein Release oder deinen gesamten Katalog in nur wenigen einfachen Schritten zu iGroove transferieren. Wir stellen sicher, dass alle deine Streams und Playlist-Platzierungen erhalten bleiben und alle deine Releases in den richtigen Profilen erscheinen.

Nutze hierfür unser praktisches Import-Tool. Gehe auf „Produkte“ und wähle dann „Releases importieren“. Das Tool importiert die Metadaten der ausgewählten Releases automatisch. Du musst lediglich noch das Cover, die Audio-Files sowie einige weitere Informationen wie Preis oder Genre ergänzen.

Sobald du die Releases bei uns erfasst hast, kannst du bei deinem früheren Vertrieb einen Takedown in Auftrag geben, das bedeutet, dass sie dein Release von allen Shops entfernen. Gleichzeitig kannst du in der iGroove-Admin dein Release abschliessen und wir liefern es an die
Shops aus. Für eine gewisse Zeit wird dein Release nun doppelt in den Shops erhältlich sein. Wie lange hängt davon ab, wie schnell dein vorheriger Vertrieb den Takedown durchführt.

Damit deine Streams und Playlist-Platzierungen erhalten bleiben, musst du beim Erfassen deines Releases bei iGroove denselben EAN und dieselben ISRCs verwenden wie bei der ursprünglichen Auslieferung über den alten Vertrieb. Neben den Codes müssen auch die Metadaten (Songtitel, Komponist, Textautor, Features etc.) identisch sein und insbesondere die Audio-Files.

Die Profile bei Spotify oder Apple Music werden von dir selbst verwaltet und sind somit nicht an einen Vertrieb gebunden. Es ist daher überhaupt kein Problem, deine zukünftigen Releases dem richtigen Profil zuzuordnen. Wenn du bei iGroove dein Release erstellst, kannst du deine Profile von Spotify, Apple Music und SoundCloud hinterlegen, womit garantiert ist, dass sie dem richtigen Profil zugewiesen werden.

1.2 Warum muss ich mich für einen Account bei iGroove bewerben?

Wir erhalten täglich dutzende Anfragen von Künstler*innen aus aller Welt. Da es uns wichtig ist, unseren Artists optimale Services zu fairen Konditionen sowie einen persönlichen Support zu bieten, ist es uns leider nicht möglich, alle Anfragen zu berücksichtigen.

Unser Fokus liegt auf Künstler*innen, die bereits erste messbare Erfolge und/oder ausgereifte Produktionen vorweisen können. Eine Zusammenarbeit ergibt unserer Meinung nach nur dann Sinn, wenn wir auch das Gefühl haben, dass wir mit unseren Dienstleistungen und Strukturen wirklich weiterhelfen und für beide Seiten einen Mehrwert bieten.

Die E-Mail mit dem negativen Bescheid ist automatisiert, da wir leider keine Kapazität haben, um für alle Artists eine maßgeschneiderte Nachricht mit der genauen Begründung für die Absage zu verfassen. Wir danken für das Verständnis.

1.12 Kann ich das iGroove-Dashboard auch ohne eigenen Account ausprobieren?

Ja, unser fortschrittliches Dashboard sowie die restlichen Bereiche des iGroove-Backends können mithilfe des Demo-Accounts erkundet werden. Wenn dir gefällt, was du siehst, kannst du direkt deinen eigenen Account beantragen.

Hier geht es zum Demo-Account.

1.10 Gibt es iGroove auch als App?

Ja, iGroove gibt es auch für unterwegs. Die App kann kostenlos sowohl für iOS als auch für Android heruntergeladen werden.

Die iGroove-App bietet fast alle Funktionen der Desktop-Version. Du kannst deine Releases erstellen, bearbeiten und veröffentlichen, Services buchen, deine Verkaufstrends analysieren, Beteiligungen für deine Partner erfassen, den Support kontaktieren und vieles mehr.

1.5 Gibt es bei iGroove wiederkehrende Kosten?

Nein, im Gegensatz zu anderen Vertrieben gibt es bei uns keine jährlichen Beiträge oder sonstige wiederkehrenden Kosten.

Du bezahlst lediglich einen einmaligen Betrag für die Erfassung pro Release. Dieser Betrag ist unabhängig davon, wie viele Shops oder Länder du auswählst.

1.9 Verwertet iGroove auch meine Urheberrechte?

Nein, iGroove besitzt nur die Vertriebsrechte und rechnet die Lizenzeinnahmen ab. Der Urheberrechtsanteil wird in der Regel direkt von den Shops an die Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA, SUISA oder AKM) ausbezahlt.

Um diesen Urheberrechtsanteil zu erhalten, muss man mit der Verwertungsgesellschaft einen sogenannten Wahrnehmungsvertrag abschließen. Zusätzlich muss jedes Release separat angemeldet werden, um den Urheberrechtsanteil gutgeschrieben zu bekommen.

Für weitere Informationen wende dich bitte an die zuständige Verwertungsgesellschaft.

1.8 Muss ich bei einer Verwertungsgesellschaft (GEMA, SUISA) registriert sein?

Nein, eine Registrierung bei einer Verwertungsgesellschaft ist nicht zwingend erforderlich. Du musst lediglich im Besitz der Urheberrechte an den Songs sein. Das bedeutet, dass du die Werke selbst erstellt hast, ohne dabei Texte, Melodien oder Teilstücke (Samples) von Werken anderer verwendet zu haben – es sei denn, du besitzt die Lizenzen für deren kommerzielle Nutzung.

Wenn du Mitglied einer Verwertungsgesellschaft bist, musst du deine Werke selbstständig bei dieser anmelden.

1.13 Wo finde ich das iGroove-Logo?

Das Logoset kann hier heruntergeladen werden.

1.11 Was tun bei technischen Problemen oder allgemeinen Fragen?

Bei Fragen jeglicher Art steht dir das iGroove Support-Team gerne zur Verfügung. Du kannst uns über den Chat kontaktieren oder eine E-Mail an [email protected] senden.

Wir sind von Montag bis Freitag von 08:30 bis 17:00 Uhr auch per WhatsApp (keine Sprachnachrichten!) erreichbar.

Außerdem erreichst du uns telefonisch unter +41 55 648 09 09 zu folgenden Zeiten:

• Montag: 14:00 – 17:00 Uhr
• Dienstag: 11:00 – 12:00 Uhr / 15:00 – 17:00 Uhr
• Mittwoch bis Freitag: 10:00 – 12:00 Uhr / 13:00 – 17:00 Uhr

1.7 Wie kann ich kündigen?

Du kannst den Standard-Deal jederzeit in Textform mit einer Kündigungsfrist von 30 (dreißig) Tagen zum Monatsende kündigen. Beachte dazu die Regelungen aus Ziffer 5.3 der AGB und lies 1.4 Was passiert mit den Rechten an meiner Musik?.

Individuelle Deals können Kündigungsfristen oder weitere Regelungen bezüglich der Kündigung beinhalten.

1.4 Was passiert mit den Rechten an meiner Musik?

Du behältst die Kontrolle über deine Rechte. iGroove erhält lediglich das Recht für den digitalen Vertrieb der Songs, die du hochlädst, und das auch nur für die von dir bestimmten Plattformen, Stores und Länder. Wenn unsere Geschäftsbeziehung mit dir endet, behalten wir die Vertriebsrechte für weitere 12 Monate. Danach gehen diese Rechte wieder an dich zurück.

Wichtig: Wenn du schon vor dem 04.05.2024 Kunde bei uns warst, gelten für Songs, die vor diesem Datum als Produkt/Release zur Veröffentlichung hochgeladen wurden, andere Bedingungen. In diesem Fall gehen die Rechte direkt nach dem Ende der Vertragslaufzeit wieder an dich zurück.

1.1 Was ist iGroove?

Wir sind selbst Musiker*innen und sehen es als unsere Mission, Künstler*innen dabei zu unterstützen, ihre Einnahmen zu steigern und ein nachhaltiges Business aufzubauen. Dabei stellen wir uns täglich die Frage, wie wir diese Aufgabe in Zukunft noch besser wahrnehmen können. Neben der permanenten Weiterentwicklung unserer eigenen Software und Services legen wir größten Wert auf faire Preise, Transparenz und einen exzellenten Support.