Ein gutes Musikcover – warum es wichtig ist

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Was du im Beitrag erfährst:
  • Welche Anforderungen Spotify und Apple Music an die Artworks stellen
  • Unsere Tipps für ein gelungenes Cover

Wer bereits einige Releases über iGroove an die Shops ausgeliefert hat, erhielt von uns möglicherweise schon einmal eine Nachricht betreffend der Musik-Cover-Qualität. Auch wenn es der eine oder andere womöglich so empfunden hat: Nein, wir machen das weder zum Vergnügen noch aus sadistischen oder anderen abgründigen Motiven. Der Grund, wieso wir regelmäßig Coverbilds ablehnen müssen, ist simpel: Die Shops haben Regeln definiert, an die wir uns halten müssen.

Cover up: Streamingdienste wie Apple Music oder Spotify sind wählerisch

Eine dieser Regeln besagt, dass das Musik-Cover-Bild in der Grösse 3000 x 3000 angeliefert werden muss (siehe hierzu iTunes unter Punkt 17, ähnlich bei Spotify). Gerade an dieser zugegeben ziemlich opulenten Grösse scheitern viele der eingereichten Musikcovers, die dann verpixelt sind.

Unsere Tipps für ein gutes Cover-Image

Hier einige Tipps unseres Inhouse-Grafikers, wie dies vermieden werden kann:

  • Es macht keinen Sinn die Bilder künstlich hochzurechnen. Schon das Ausgangmaterial muss die richtige Grösse und Qualität haben.
  • Achtet darauf, die Album- oder Singlebilder nicht zu verzerren (z.B. aus einem 4000×2000 Bild ein 3000×3000 Bild zu machen)
  • Wenn ein Bild als Stilmittel verschwommen sein soll darauf achten, dass alle weiteren Elemente (Typographie, Logos etc.) scharf sind.
  • Viele Probleme beginnen schon beim Bildmaterial. Nehmt die Bilder mit einer guten Kamera und in optimaler Qualität auf.
  • Wenn ihr diese Bilder scannt dann ebenfalls in grösstmöglicher Auflösung / Qualität.
  • Beachtet, dass Coverbilder beim Versenden (zum Beispiel über Skype) komprimiert werden können, es also einen Qualitätsverlust gibt.
  • In Programmen wie zum Beispiel Photoshop den Farbmodus RGB (für Bildschirm) verwenden und nicht CMYK (für Print).
  • Das Coverbild im Format jpg abspeichern.

Album-Cover als Kunstform

Das war jetzt alles etwas regulatorisch und technisch, denn eigentlich ist (oder könnte es zumindest sein) ein Cover vor allem eines: Kunst. Ein schönes Album-Cover ist Teil des Gesamtkunstwerks und rundet deine Musik im Idealfall ab. Leider begegnen wir bei unserer täglichen Arbeit auch vielen lieblos gestalteten Coverbilds. Diese Artists scheinen zu vergessen, dass ein Konsument in den meisten Fällen – egal ob im Plattenladen, bei Spotify oder iTunes – erst das Cover deines Werkes sieht bevor er die Musik abcheckt.

Ich weiss nicht wie es euch geht aber ich habe schon in viele Releases reingehört einzig aus dem Grund, weil mir das Cover zugesagt hat obwohl ich noch nie etwas von dem Artist gehört habe. Das Gegenteil kann ebenso der Fall sein; ein unschönes Album-Cover oder eines, dass optisch rein gar nicht zur Musik passt, kann viele Leute davon abhalten deinen Songs überhaupt erst eine Chance zu geben.

Artwork als Teil des Releases
Artwork als Teil des Releases

Ein Artwork ist Teil des Releases

Wie oben erwähnt, kann es sogar so weit kommen, dass es dein Release gar nicht erst soweit schafft, dass die Konsumenten entscheiden können, ob sie nun reinhören oder nicht. Nämlich dann, wenn die Shops (oder wir als Zwischenstation zu diesen) das Artwork ablehnen.

Wie gesagt scheitern viele Coverbilds an der qualitativen Hürde. Es gibt aber auch noch einige weitere Punkte, die man beachten muss:

  • Die Informationen auf dem Cover müssen mit den Informationen, die du bei uns im System erfasst übereinstimmen. Wenn du als Albumtitel «Haus am See» eingibst, sollte auf dem Cover nicht «Das Haus am See» stehen.
  • Wenn du eine Single veröffentlichst, darfst du dafür nicht einfach nochmals das Albumcover verwenden. Jedes Release braucht ein separates Cover-Image.
  • Ebenso müssen auch die Informationen zu den Künstlern und Features übereinstimmen. Steht auf dem Cover ein Feature, muss dieses auch in den Metadaten angegeben werden.
  • Wenn du die Beatles coverst (grundsätzlich sind Covers schon ein heikles Thema doch dazu ein andermal) kannst du nicht einfach die Gesichter von Paul, John, Ringo und wie der vierte auch immer geheissen hat aufs Cover deines Werkes setzen.
  • Alles woran du die Rechte nicht besitzt, hat auf dem Album- oder Single-Cover nichts verloren. Das gilt vor allem für Logos von Marken. Du bist stolzer Besitzer eines Gucci-Täschchens oder von Yeezy-Sneakers – freut uns für dich, auf dem Cover hat es aber nichts zu suchen. Auch der geliehene Bentley gehört nicht aufs Cover, deine geliebte Hennessy-Flasche auch nicht und nur weil du behauptest das Wu-Tang-Chapter Nordrheinwestfalen gegründet zu haben, gibt dir auch noch nicht das Recht, das Wu-Logo auf dein Artwork zu pflanzen. Wenn du dir unsicher bist, frage doch erst bei uns nach, ob es evtl. doch geht (in den meisten Fällen lautet die Antwort: Nein)
  • Es ist wichtig, dass du die expliziten Songs auch als solche in den Metadaten markierst, der «Parental Advisory»-Vermerk auf dem Coverbild ist aber nicht Pflicht. Er darf aber natürlich zum Einsatz kommen jedoch nur dann, wenn auch mindestens ein Song des Releases als «Explizit» markiert ist.
  • Kontaktinformationen haben auf dem Coverbild nichts verloren. Diese kannst du in deinen Artist Profilen hinterlegen.
  • Werbebotschaften gehören auf Banner aber nicht auf Covers. Also keine Nachrichten à la «Kauft jetzt mein Album» anbringen, ebenso wenig Messages wie «Ab sofort erhältlich».
  • Auch das Produkteformat darf nicht erwähnt werden, also z.B. CD, Vinyl oder digital.
  • Ausser deinem eigenem und dem deines Labels gehören auch keine Logos auf das Cover. Insbesondere nicht diejenigen von Shops wie Spotify, iTunes, Amazon etc.. Es darf auch nicht textlich erwähnt werden (z.B. Jetzt erhältlich bei Spotify).
  • Barcodes: Diese gehören auf die Rückseite eines physischen Produkts und nicht auf das Cover eines digitalen Releases.
  • Erlaubt ist es auch nicht den Preis des Releases auf das Coverbild zu setzen (jetzt nur 1 Euro), ebenso verboten sind Hinweise wie «Free» oder «Gratis».
  • Pornografische Bilder und sonstige Obszönitäten werden ebenfalls abgelehnt.
  • Rechtsradikale Artworks werden nicht nur abgelehnt, der Künstler wird auch auf Lebzeiten bei iGroove gesperrt.

Nach diesen vielen Verboten nun zur Auflockerung einige Dinge, die ihr machen dürft:

  • Auch bei Album- und Songtiteln gibt es diverse Regeln (z.B. darf nicht alles in Grossbuchstaben geschrieben werden. «Aber Kendrick darf das auch!» – «Du bist nicht Kendrick»). Die gute Nachricht ist: Auf dem Cover könnt ihr alles so schreiben, wie ihr gerne möchtet.
  • Wie oben erwähnt, benötigt jedes Release ein separates Cover. Es ist jedoch erlaubt, dasselbe Bild mehrmals zu verwenden, solange der Text ändert (z.B. für Singleauskopplungen).
  • Es ist auch möglich, ein Cover ganz ohne Text hochzuladen. Dieses Bild darf dann aber kein zweites Mal verwendet werdet, ausser es wird dann Text hinzugefügt.
  • Unter bestimmten Auflagen ist es erlaubt, den Namen des Künstlers den du coverst (das Thema Covern ist heikel aber das hatten wir ja schon…) auf das Cover zu setzen und zwar wenn:
    – Es ein Tribute-Release ist und nicht bloss ein einmaliges Cover
    – Dein Künstlername grösser vermerkt ist als derjenige den du coverst
    – Der Vermerk «Tribute to» grösser ist als der Name des gecoverten Künstlers
  • Solltet ihr ein Karaoke-Release veröffentlichen wollen (unser Tipp: macht es nicht) muss folgender Zusatz auf das Cover: «Originally performed by ….».

Unser letzter Tipp: Bastelt nicht auf irgendwelchen Programmen selbst etwas zusammen, sondern leistet euch einen Profi! Nicht nur aus kreativen Gründen lohnt es sich mit einem Grafiker zu arbeiten, sondern auch um unnötige Verzögerung durch mangelnde Qualität des Artworks zu vermeiden.

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