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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für iGroove Accounts sowie Vertriebs- und weitere Leistungen

Anwendbar auf die Geschäftsbeziehungen zwischen

Ihnen als Kunde (nachfolgend „PARTNER“ genannt)

und

iGroove AG, Churerstrasse 135, 8808 Pfäffikon, Schweiz (nachfolgend „FIRMA“ genannt).

1. Vertragsgegenstand

Die Angebote und Leistungen von FIRMA richten sich ausschließlich an Unternehmer*innen und nicht an Verbraucher*innen.

FIRMA stellt eine Plattform zu Verfügung, welche auf den Vertrieb von Musik-, Video- und Entertainment-Inhalten sowie deren Vermarktung spezialisiert ist und erbringt weitere, damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen.

PARTNER liefert über die Plattform von FIRMA Musik-, Video- und Entertainment-Inhalte wie beispielsweise Tonaufzeichnungen und kombinierte Ton/Bildaufzeichnungen als auch damit zusammenhängende weitere Inhalte wie bespielweise Artwork (zusammen „Aufnahmen“ genannt) an.

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) definieren die Aufgaben und Pflichten zwischen PARTNER und FIRMA.

Durch Eröffnen eines Kundenkontos (nachfolgend „Account“ genannt) sowie der jeweiligen Anlage eines Produktes im Account erteilt PARTNER die Einwilligung in diese AGB.
Gleiches gilt bei der jeweiligen Beauftragung von FIRMA durch PARTNER mit sonstigen Leistungen.

1.1. Account (einschließlich Subaccounts)

Es steht volljährigen, natürlichen Personen sowie juristischen Personen frei, auf igroovemusic.com einen Account bei FIRMA anzufragen (vgl. hierzu auch Ziffer 11.1.). Die Entscheidung über die Annahme als Kunde/PARTNER liegt im freien Ermessen von FIRMA.

Die Bereitstellung eines Accounts durch FIRMA auf igroovemusic.com ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Leistungen durch FIRMA. Über den zugangsbeschränkten Account kann PARTNER den Vertrieb beauftragen, Aufnahmen und deren Veröffentlichung verwalten, Auszahlungen vornehmen und weitere Leistungen in Zusammenhang mit dem Vertrieb und Vermarktung erhalten.

Durch den Account erhält PARTNER Zugang zu den dort enthaltenen Informationen im Zusammenhang mit den Aufnahmen und ggfls. sonstigen Leistungen, einschließlich Informationen zur Veröffentlichung und Einzeltrack-bezogenen Verkaufs- und Nutzungszahlen (Auf die Regelung in Ziffer 9. wird ausdrücklich hingewiesen.).

PARTNER ist verpflichtet sicherzustellen, dass nur berechtigte Personen diesen Account anlegen und Zugang zu ihm erhalten. FIRMA kann in diesem Zusammenhang PARTNER ermöglichen für weitere Nutzer Unterkonten (nachfolgend „Subaccount “ genannt) im Account anzulegen.

Die Nutzer von Subaccounts unterliegen ebenfalls den Bestimmungen dieser AGB und für die Nutzung der Plattform gilt das Zustimmungserfordernis zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen durch PARTNER als auch den jeweiligen Nutzer des Subaccounts. PARTNER haftet entsprechend für etwaige Verstöße und Vertragsverletzungen durch Nutzer von Subaccounts von PARTNER (vgl. hierzu auch Ziffer 4.) FIRMA ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Zugangsberechtigungen zu überprüfen und geeignete Maßnahmen gegen Missbrauch zu ergreifen.

1.2. Vertrieb

PARTNER liefert über den Account Aufnahmen gemäß den von FIRMA verlangten technischen Spezifikationen und Anforderungen an. Diese werden PARTNER über den Account zur Verfügung gestellt sowie auf Anfrage vom Support mitgeteilt.
Neben Audio-, Video- und Bilddateien (nachfolgend „Dateien“ genannt) umfassen Aufnahmen weitere Daten (nachfolgend „Metadaten“ genannt). Diese beinhalten u.a. Titel, Interpret*innen, Autor*innen/Textdichter*innen, Komponist*innen, Liste der Aufnahmen, Verlag(e), Preisvorstellung, Veröffentlichungsdatum, sonstige Mitwirkende, ISRC, EAN/UPC.
Sofern PARTNER keine ISRC oder EAN/UPC oder anderen Identifikatoren für Aufnahmen bereitstellt, ist FIRMA berechtigt, selbst Identifikatoren für Aufnahmen von PARTNER zu vergeben wie z.B. ISRC für Tonaufzeichnungen und EAN/UPC für Produkte (Single, EP, Album, u.ä.) mit Aufnahmen von PARTNER.
Die Metadaten sowie Dateien werden von PARTNER entsprechend den Vorgaben von FIRMA im Account eingegeben und hochgeladen.

FIRMA stellt die jeweiligen Aufnahmen bei den von PARTNER gewählten Abnehmern von FIRMA wie z.B. Streaming-, Download- sowie Social-Media-Plattformen (nachfolgend „Provider“ genannt) ein und übernimmt an diese den Vertrieb der Aufnahmen gemäß den vorliegenden AGB.

FIRMA vertreibt die Aufnahmen von PARTNER im Vertragsgebiet „Welt“ sowie an alle Provider von FIRMA (All-In); das schließt ausdrücklich in Zukunft hinzukommende neue Provider von FIRMA ein.
PARTNER hat die Möglichkeit das Vertragsgebiet sowie die Provider beim Anlegen von Aufnahmen im Account auf Produktebene (Single, EP, Album, u.ä.) abweichend von vorstehendem Satz einzuschränken (sog. Opt-Out ) und eine alternative Auswahl verbindlich festzulegen (z.B. Vertragsgebiet Europa und alle Provider ausgenommen XY). Eine Änderung der vorgenommenen alternativen Auswahl in Bezug auf das Vertragsgebiet und die Provider im Anschluss daran bedarf der vorherigen Abstimmung mit FIRMA (vgl. hierzu Ziffer 5.2. sowie 5.4.).

Für den Fall, dass PARTNER für Aufnahmen eine alternative Auswahl in Bezug auf das Vertragsgebiet und die Provider festgelegt hat (Opt-Out), werden bei Hinzukommen von neuen Providern bereits vor diesem Zeitpunkt im Account befindliche Aufnahmen (nachfolgend „Backkatalog-Aufnahmen“ genannt) nicht automatisch an diese Provider ausgeliefert. PARTNER kann FIRMA gesondert damit beauftragen, die neu hinzugekommenen und/oder bisher nicht ausgewählte Provider nachträglich zu beliefern.
Insofern PARTNER für Aufnahmen in Bezug auf die Provider „Alle“ festgelegt hat (All-In), kann FIRMA bei Hinzukommen von neuen Providern vorhandene Backkatalog-Aufnahmen ohne weitere Zustimmung von PARTNER an diese Provider ausliefern. Dabei werden etwaige Einschränkungen für die Backkatalog-Aufnahmen in Bezug auf das Vertragsgebiet entsprechend berücksichtigt; ansonsten findet eine weltweite Auslieferung statt.

Für den Vertrieb gilt die Preisliste in ihrer jeweils gültigen Fassung .

1.3. Sonstige Leistungen

Über den Account können in Bezug auf Vermarktung und Vertrieb der Aufnahmen zusätzliche Leistungen gebucht werden.

Für diese Leistungen gilt die Preisliste in ihrer jeweils gültigen Fassung.

2. Abrechnung und Zahlungsmodalitäten

2.1.

Die Beteiligungen von PARTNER an den Einnahmen (nachfolgend „Lizenzbeteiligung“ genannt) im Rahmen dieses Vertrages werden ausschliesslich auf dem zugangsbeschränkten Account von PARTNER auf igroovemusic.com gutgeschrieben.

Von PARTNER beauftragte kostenpflichtige Leistungen werden PARTNER von FIRMA in Rechnung gestellt. Die Zahlung durch PARTNER erfolgt über die von FIRMA jeweils bereitgestellten Zahlungsmethoden (z.B. Kreditkarte, Guthaben). Bei Zahlung der Rechnung von PARTNER durch Verrechnung des Guthabens auf dem Account, wird der entsprechende Rechnungsbetrag vom Guthaben von PARTNER in Abzug gebracht.
Insofern der Account von PARTNER hierfür kein ausreichendes Guthaben ausweist und PARTNER die Nutzung der von FIRMA angebotenen anderen Zahlungsmethoden nicht möglich ist, ist PARTNER verpflichtet die Rechnung unmittelbar durch Überweisung auf das Bankkonto von FIRMA zu begleichen.
FIRMA ist bis zur vollständigen Begleichung des jeweiligen Rechnungsbetrages nicht verpflichtet, von PARTNER beauftragte Leistungen auszuführen.

PARTNER ist nicht berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag mit Forderungen aus anderen Verträgen oder sonstigen Forderungen gegenüber FIRMA zu verrechnen oder an Dritte abzutreten.

PARTNER hat FIRMA die vollständigen und korrekten Kontodaten (Kontoinhaber*innen, IBAN, BIC) zum Zwecke der Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu übermitteln. Etwaige Verzögerungen oder unrichtige Angaben gehen Zulasten von PARTNER.

Zahlungen auf das vom PARTNER angegebene Konto erfolgen mit schuldbefreiender Wirkung. Etwaige Änderungen der Kontoverbindung sind von PARTNER unverzüglich anzuzeigen. Auf Verlangen von FIRMA hat PARTNER eine Bestätigung des Bankkontos vorzulegen. PARTNER hat außerdem sicherzustellen, dass Zahlungseingänge, welche von FIRMA (Schweizer Bank) veranlasst werden, auf dem Zielkonto von PARTNER verarbeitet werden können.

2.2.

PARTNER ist insbesondere für die steuerlichen und versicherungsrechtlichen Angelegenheiten selbst verantwortlich und hat die aus den Vertragseinnahmen zu entrichtenden Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und sonstige Abgaben selbst zu entrichten. Sollte PARTNER den steuerlichen Verpflichtungen nicht nachkommen und FIRMA hieraus ein Schaden entstehen, so hält PARTNER FIRMA auf erstes Anfordern in vollem Umfang klag- und schadlos.

Im Falle der Direktabführung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen durch FIRMA oder deren Lizenznehmer aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ist FIRMA zur entsprechenden Verrechnung mit den Lizenzbeteiligungsansprüchen von PARTNER befugt. Auch insoweit erklärt PARTNER den Verzicht auf die Einrede der Verjährung.

2.3.

FIRMA rechnet monatlich zum ersten Werktag eines Monats, jedoch erstmalig ca. 60 (sechzig) Tage nach Veröffentlichungsdatum der ersten Aufnahme, die aus der Auswertung der Aufnahmen vor dem Abrechnungsdatum bei FIRMA tatsächlich eingegangenen Einnahmen ab und schreibt die PARTNER zustehende Lizenzbeteiligung im Account gut. Ist dies nicht möglich, erfolgen Abrechnung und Gutschriften in der dann nächsten Abrechnungsperiode.

PARTNER kann Auszahlungen ab einem Guthabenbetrag von 100 (einhundert) USD/EUR/GBP/CHF selbst im Account auslösen und FIRMA wird den Geldtransfer an PARTNER innerhalb von 10 (zehn) Werktagen durchführen, insofern alle Voraussetzungen hierfür im Sinne dieses Vertrages vorliegen. Eine unbedingte Voraussetzung ist z.B. das Vorliegen einer aktuellen und gültigen Bankverbindung von PARTNER sowie im Einzelfall das Vorliegen einer insbesondere unter steuerlichen Aspekten vollständigen und fehlerfreien Rechnung von PARTNER. Auf die folgende Ziffer 2.4. wird ausdrücklich hingewiesen. Bankgebühren oder andere im Zuge dieser Transaktionen anfallende Kosten gehen zu Lasten von PARTNER.

Mit Gutschrift der Lizenzbeteiligung an PARTNER gemäß diesem Vertrag sind sämtliche Ansprüche von PARTNER bezüglich der vertragskonformen Nutzung der Aufnahmen durch FIRMA oder ihrer Lizenznehmer abgegolten. Die PARTNER im Account online zugänglich gemachten Abrechnungen gelten als von PARTNER genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb von 3 (drei) Monaten nach Zugänglichmachung im Account unter Angabe von Gründen widerspricht.

2.4.

FIRMA ist berechtigt, die Gutschrift bzw. Auszahlung der Lizenzbeteiligung von PARTNER ganz oder teilweise zurückzuhalten, falls FIRMA Ansprüche gegen PARTNER aufgrund einer Verletzung der von ihm übernommenen vertraglichen Verpflichtungen zustehen oder solche Ansprüche drohen (vgl. hierzu auch Ziffer 4.2.). Das Zurückbehaltungsrecht darf jedoch nur nach Treu und Glauben und maximal bis zur angemessenen Höhe des Anspruchs geltend gemacht werden.

FIRMA ist ferner berechtigt, die zurückbehaltene Lizenzbeteiligung von PARTNER mit allfälligen Entschädigungsansprüchen Dritter zu verrechnen (unabhängig davon, ob bereits ein rechtskräftiges Urteil vorliegt) bzw. zur Deckung eigener Aufwendungen im Zusammenhang mit der Abwehr von Drittansprüchen einzusetzen.

2.5. Abrechnung und Account-Zugang nach Vertragsende

Nach Ende der Vertragslaufzeit ist es PARTNER nicht mehr erlaubt, neue Produkte anzulegen und dazugehörige Aufnahmen hochzuladen und diese von FIRMA vertreiben zu lassen. Insofern ergeben sich diesbezüglich für FIRMA keinerlei Pflichten.

Sofern FIRMA jedoch nach Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. Auswertungsdauer Einnahmen aus der Auswertung der Aufnahmen erhält, ist FIRMA lediglich zur Abrechnung und Zahlung entsprechend den Bestimmungen dieser AGB verpflichtet. Soweit erforderlich kann FIRMA auch erstmalig oder erneut eine Löschungsaufforderung (nachfolgend „Takedown“ genannt) an die Provider versenden.

4 (vier) Monate nach Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. Auswertungsdauer ist FIRMA berechtigt den Account von PARTNER zu deaktivieren.

3. Rechteeinräumung

3.1.

PARTNER räumt FIRMA alle zur Erfüllung dieses Vertrages notwendigen Rechte an den Aufnahmen sowie zugehörigen Inhalten/Begleitmaterialien/Daten (Artworks, Cover, Fotos, etc.) gemäß den nachfolgenden Bestimmungen ein.

FIRMA ist ausschließlich berechtigt, im ausgewählten Vertragsgebiet über die ausgewählten Provider (vgl. hierzu Ziffer 1.2. i.V.m. Ziffer 5.) während der Auswertungsdauer gemäß Ziffer 5.3., die Aufnahmen in jeder heute und auch zukünftig möglichen nicht-physischen Form zu verkaufen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zur Verfügung stellen und auszuwerten, einschließlich der Nutzung der Aufnahmen im Rahmen von „User-Generated-Content“ , sowie die Aufnahmen auf jede Art und Weise in allen Medien anzukündigen bzw. zu bewerben.
Im Weiteren ist FIRMA berechtigt, Bearbeitungen der Aufnahmen und sonstigen Inhalte vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes notwendig ist; einschließlich des Rechts, die Metadaten der Aufnahmen zu bearbeiten, anzupassen und/oder zu ändern.

FIRMA kann die ihr hierin eingeräumten Rechte, Ansprüche und Befugnisse ganz oder auch für Teile oder Ausschnitte der Aufnahmen ausüben oder deren Ausübung auf Dritte übertragen.
Von der Rechteeinräumung ausgenommen sind nur solche Rechte, die von Verwertungsgesellschaften (SUISA, GEMA, ASCAP, BMI, MLC, GVL, PPL o.ä.) wahrgenommen werden, sofern und soweit sie an diese übertragen sind.

3.2.

PARTNER erteilt FIRMA die Vollmacht, gegen jede nach diesem Vertrag unzulässige Auswertung vorzugehen sowie rechtliche Schritte ergreifen zu können. Die VERTRAGSPARTEIEN werden sich jedoch über solche Schritte abstimmen.

3.3.

PARTNER berechtigt FIRMA Namen, Projekttitel bzw. den Namen des Künstlers bzw. der Künstler*innen (einschließlich Künstler*innennamen), Marken, Symbole, Abbildungen, Fotografien und Biografien des Künstlers bzw. der Künstler*innen für Werbe- und Promotionszwecke unentgeltlich zu benutzen oder benutzen zu lassen.

FIRMA ist berechtigt, aus offiziellen Musikvideos von PARTNER oder aus von PARTNER oder Künstler*innen geposteten Videos/Bildmaterial auf Social-Media bis zu 30 Sekunden für Eigenwerbung bzw. Referenzzwecke auf eigenen Social-Media-Präsenzen zu nutzen.

4. Garantie und Haftung von PARTNER

4.1.

PARTNER garantiert, dass:

  • PARTNER sämtliche mit diesem Vertrag übertragenen Rechte bereits erworben hat bzw. – sofern noch nicht geschehen – bis zur Veröffentlichung durch FIRMA erwerben wird und weder rechtlich noch vertraglich am Abschluss und der Erfüllung dieses Vertrages gehindert ist.
  • die Nutzung und Verbreitung der Aufnahmen nicht gegen Urheber- / Leistungsschutz- oder sonstige Rechte Dritter verstößt und dass weder die Aufnahmen selbst, noch die von PARTNER zur Verfügung gestellten Künstler*innennamen, Artworks, Promotionmaterialien, Fotos, Kennzeichen etc. Rechte Dritter verletzen.
  • die Aufnahmen keine rechtswidrigen Inhalte aufweisen und insbesondere nicht rassistisch, diffamierend, gewaltverherrlichend oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind.
  • von PARTNER anzuliefernde Aufnahmen einschließlich Bild- und/oder Tonträger gemäß den gesetzlichen Vorgaben gekennzeichnet sind (insbesondere auch in Bezug auf erforderliche Altersfreigaben) und diese nicht gegen ein Gesetz oder Rechte Dritter verstoßen.
  • PARTNER sämtliche im Zusammenhang mit den Aufnahmen Beteiligten (z.B. Künstler*innen, Produzenten*innen, Autor*innen, Tontechniker*innen, Lizenzgeber*innen und andere Drittparteien) angemessen vergütet hat bzw. angemessen vergüten wird und sämtliche im Zusammenhang mit der Herstellung der Aufnahmen angefallenen bzw. noch anfallenden Kosten und Gebühren (mit Ausnahme von Vergütungen, die von Dritten abgeführt werden wie z.B. Zahlungen an Verwertungsgesellschaften (z.B. SUISA, GEMA, ASCAP, MLC), die von Providern abgeführt werden) getragen hat bzw. tragen wird.
  • PARTNER die Regeln der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) und ihrer jeweiligen regionalen Verbände (insbesondere der IFPI Schweiz, IFPI Austria sowie des BVMI in Deutschland) anerkennt und alles unterlassen wird, was einer Chartmanipulation gleichkommt sowie die Aufnahmen frei von Streaming- sowie jeglichen anderen Arten der Manipulation hält.

Sollten sich nach Abschluss des Vertrages Änderungen bzw. neue Erkenntnisse bezüglich der vorstehend abgegebenen Garantien ergeben, so hat PARTNER dies FIRMA unverzüglich anzuzeigen.

4.2.

Im Falle einer Verletzung einer in Ziffer 4.1. genannten Garantien, der Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder sonstiger Rechtsverstöße wird PARTNER FIRMA und deren Vertragspartner, Inhaber*innen und Mitarbeiter*innen von sämtlichen berechtigten Ansprüchen, Forderungen, Verbindlichkeiten, Kosten und Gebühren jeder Art, die gegen FIRMA und deren Lizenznehmer erhoben werden, auf erstes Anfordern klag- und schadlos halten.
PARTNER wird FIRMA sämtliche direkten und mittelbaren Schäden und Kosten (inkl. angemessener Rechtsverteidigungskosten) erstatten. FIRMA unterrichtet PARTNER im Fall der Inanspruchnahme oder Klageerhebung unverzüglich, und PARTNER ist verpflichtet, FIRMA auf eigene Kosten und mit durch FIRMA zu benennendem Rechtsbeistand zu verteidigen, soweit dies von FIRMA gewünscht wird.
Des Weiteren ist FIRMA zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt.

4.3.

FIRMA ist berechtigt, alle Aufnahmen inkl. Begleitmaterialien anzuhören/anzusehen und ist beim Vorliegen eines begründeten Verdachts, dass PARTNER bzw. eine oder mehrere Aufnahme(n) gegen Bestimmungen dieses Vertrages, die Garantien gemäß Ziffer 4.1., geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen, nach Treu und Glauben berechtigt, geeignete Maßnahmen zur Schadensprävention zu ergreifen, insbesondere, jedoch nicht abschließend, die Anlieferung und Veröffentlichung der entsprechenden Aufnahme(n) zu verweigern, den Account von PARTNER zu sperren, Auszahlungen ganz oder teilweise zurückzuhalten und/oder bereits veröffentlichte Aufnahme(n) aus dem Vertrieb zu entfernen.

Über entsprechende Maßnahmen wird FIRMA PARTNER unverzüglich informieren und PARTNER Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Gleiches gilt bei qualitativen und/oder quantitativen Mängeln. Die Verweigerung der Veröffentlichung bzw. die Entfernung von Aufnahmen aus dem Vertrieb soll dabei jeweils Ultima Ratio sein. PARTNER soll insbesondere die Möglichkeit bekommen, z.B. durch Vorlage von Unterlagen oder Austausch von Passagen einer Aufnahme, den behaupteten Verstoß zweifelsfrei zu widerlegen und/oder zu heilen.

Hiervon unberührt bleiben weitergehende Schadensersatzansprüche von FIRMA (etwa gemäß Ziffer 4.2.). Sofern FIRMA eine Aufnahme aus dem Vertrieb nimmt, ist PARTNER berechtigt, die entsprechende Aufnahme während der Laufzeit dieses Vertrages und vorbehaltlich vorheriger Zustimmung von FIRMA selbst oder über Dritte auszuwerten.

4.4.

Sollten wegen eines Verstoßes gegen die o.g. Garantien Maßnahmen von FIRMA (wie z.B. Einleitung eines Takedowns) nötig werden, so ist FIRMA zudem berechtigt nach eigenem Ermessen eine Aufwandsentschädigung von bis zu 200 (zweihundert) USD/EUR/GBP/CHF je betroffener Aufnahme zu verlangen . Etwaige durch Lizenznehmer von FIRMA diesbezüglich berechnete Bußgelder bzw. Vertragsstrafen an FIRMA sind ebenfalls vollständig von PARTNER zu tragen.

5. Vertragslaufzeit, Exklusivität und Auswertungsdauer

5.1. Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Vertrag tritt mit Eröffnung eines Accounts auf igroovemusic.com in Kraft. Er wird auf unbestimmte Dauer geschlossen und ist von einer der VERTRAGSPARTEIEN jederzeit in Textform mit einer Frist von 30 (dreißig) Tagen zum Ende des Monats kündbar. Widerrufsrechte sind ausgeschlossen.

Alternativ zur Kündigung des Vertrages durch FIRMA kann FIRMA mit einer Frist von 30 (dreißig) Tagen zum Ende des Monats festlegen, dass der Vertrag ausschließlich in Bezug auf die Backkatalog-Aufnahmen fortgesetzt wird und PARTNER ab dem vorgegebenen Stichtag keine neuen Produkte anlegen und dazugehörige neue Aufnahmen mehr hochladen kann. Insofern ergeben sich diesbezüglich für FIRMA keinerlei Pflichten. Die Pflichten von FIRMA in Bezug auf die Backkatalog-Aufnahmen bleiben hiervon unberührt. Ebenso das Kündigungsrecht von PARTNER gemäß obenstehendem Absatz 1 dieser Ziffer 5.1..

5.2. Vertriebsverpflichtung

PARTNER ist nicht verpflichtet, alle ihm zur Verfügung stehenden Aufnahmen exklusiv über FIRMA zu veröffentlichen.

Jedoch verbleiben über FIRMA veröffentlichte Aufnahmen während der Auswertungsdauer gemäß Ziffer 5.3. im Vertragsgebiet im exklusiven Vertrieb von FIRMA (vgl. hierzu auch Ziffer 5.4.). Dies bedeutet insbesondere, dass es PARTNER in diesem Zeitraum nicht erlaubt ist, vertragsgegenständliche Aufnahmen auch über andere Vertriebsanbieter an dieselben Provider in demselben Vertragsgebiet vertreiben zu lassen (vgl. hierzu auch Ziffer 1.2.).

Zur Klarstellung: In diesem Zusammenhang sind etwaige Takedown-Anfragen von PARTNER in Bezug auf über FIRMA veröffentlichte Aufnahmen während der Auswertungsdauer gemäß Ziffer 5.3. nur nach vorheriger Zustimmung von FIRMA zulässig.

Das schließt ebenso partielle Takedowns ein, d.h. Takedowns in einzelnen bei Produktanlage zuvor festgelegten Vertragsgebieten als auch in Bezug auf einzelne bei Produktanlage zuvor festgelegte Provider (für beides vgl. hierzu auch Ziffer 1.2.). Ausnahmen hierzu können sich ergeben aus rechtlichen Sachverhalten wie z.B. Urheberrechtsverletzung durch PARTNER oder nachgewiesenen Rechteverlust von PARTNER an Aufnahmen in einem Vertragsgebiet (vgl. hierzu auch Ziffer 4.).

5.3. Auswertungsdauer

Die Auswertung von Aufnahmen durch FIRMA beginnt mit Vertragsschluss und endet 12 (zwölf) Monate nach dem Ende der Vertragslaufzeit gemäß Ziffer 5.1.

Das gilt nicht für all jene Aufnahmen, die bereits vor dem Inkrafttreten dieser AGB am 04.05.2024 um 0:00 Uhr durch PARTNER im Account als Produkt zur Veröffentlichung über FIRMA bestätigt wurde. Für diese Aufnahmen endet die Auswertung mit dem Ende der Vertragslaufzeit gemäß Ziffer 5.1.
Eine Liste der betreffenden Aufnahmen wird PARTNER auf Anfrage von FIRMA zur Verfügung gestellt.

Die jeweiligen Rechte und Pflichten der VERTRAGSPARTEIEN aus diesem Vertrag bestehen bis zum Ablauf der Auswertungsdauer. PARTNER ist bewusst, dass es nach dem Ende der Auswertungsdauer eine gewisse Zeit dauert, bis die Aufnahmen und sonstige Inhalte von den entsprechenden Providern entfernt sind (abhängig von den Prozessen der betreffenden Provider bis zu mehreren Wochen).

Insofern zum Zeitpunkt des Ablaufs der Vertragslaufzeit bzw. der Auswertungsdauer der Aufnahmen ein Saldo zu Lasten von PARTNER auf dem Account vorliegt (negativer Betrag / „Unterdeckung“), verlängert sich die Auswertungsdauer automatisch (auch für den Fall einer ausgesprochenen Kündigung) bis zu dem Zeitpunkt an dem PARTNER die bestehende Unterdeckung durch Zahlung an FIRMA vollständig ausgeglichen hat; das Zahlungseingangsdatum bei FIRMA ist hierfür maßgeblich.

Für den Fall, dass PARTNER die Auswertungsdauer verkürzen will, können sich die VERTRAGSPARTEIEN auf eine wirtschaftliche Entschädigung für FIRMA in Form eines sog. Override verständigen, wobei das Letztentscheidungsrecht hierüber bei FIRMA liegt. Hierzu ist in jedem Fall eine individualvertragliche Vereinbarung zwischen den VERTRAGSPARTEIEN zu treffen.

Nach dem Ende der Vertragslaufzeit bzw. nach dem Ende der Auswertungsdauer ist FIRMA berechtigt, sämtliche Aufnahmen vom Account von PARTNER zu löschen.

5.4. Titelexklusivität

Bis zum Ablauf der Auswertungsdauer nach Ziffer 5.3. ist es PARTNER bzw. Künstler*innen im Vertragsgebiet nicht erlaubt, die den Aufnahmen zugrundeliegenden Werke, weder ganz noch teilweise, weder in der vertragsgegenständlichen noch in einer anderen Fassung, weder unter eigenem noch unter fremdem Namen, noch anonym, für sich und/oder Dritte neu aufzunehmen/herzustellen bzw. aufnehmen/herstellen zu lassen bzw. selber und/oder durch Dritte auszuwerten bzw. auswerten zu lassen bzw. entsprechende Rechte auf Dritte zu übertragen.

Ausgenommen hiervon sind TV/Radio-Sendungen sowie Konzerte/Festivals, bei denen die den Aufnahmen zugrunde liegenden Werke dargeboten werden, sowie die Nutzung von Ausschnitten solcher Aufnahmen auf den eigenen Internetseiten und Social-Media-Kanälen von PARTNER bzw. von Künstler*innen zu Werbe- und Promotionzwecken.

6. Höhere Gewalt-Klausel

Sofern FIRMA aus Gründen höherer Gewalt (z.B. Flut, Wasserschaden, Stromausfall, Katastrophen, Terror, Streik, Ausfall technischer Einrichtungen etc.) an der Vertragserfüllung gehindert ist, stellt dies keinen Vertragsverstoß oder Haftungsgrund gegenüber PARTNER dar.

7. Haftungsbeschränkung von FIRMA

Die Haftung von FIRMA ist im gesetzlich weitestgehend zulässigen Umfang ausgeschlossen. Insbesondere ausgeschlossen ist die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, entgangener Gewinn, entgangene Geschäfte, entgangene Einnahmen und entgangener Firmen- oder Markenwert oder sonstige Beeinträchtigungen.

Für die von FIRMA zur Verfügung gestellte technische Infrastruktur einschließlich des Accounts kann FIRMA eine ständige Verfügbarkeit für PARTNER nicht verbindlich gewährleisten und haftet dementsprechend auch nicht im Falle der Nicht-Verfügbarkeit.
Im Weiteren ist PARTNER bewusst, dass der digitale Vertrieb von technischen Umständen abhängig ist, auf welche FIRMA im Einzelfall keinen Einfluss hat. So lehnt FIRMA insbesondere jede Haftung im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit oder Nicht-Verfügbarkeit der Aufnahmen und sonstigen Inhalten bei den Providern ab.

8. „Meine Deals“

8.1.

FIRMA kann PARTNER auf Anfrage die Funktion „Meine Deals“ (auch „Revenue-Share“ oder kurz „RevShare“ genannt) im Account zur Verfügung stellen.
Die „Meine Deals“-Funktion gibt PARTNER die Möglichkeit Dritte (nachfolgend „RevShare-Partner“ genannt) an der Lizenzbeteiligung von PARTNER aus diesem Vertrag zu beteiligen.

Dabei gilt mit Verweis auf Ziffer 2.3, dass mit Gutschrift der Lizenzbeteiligung durch FIRMA an PARTNER sämtliche Ansprüche von PARTNER bezüglich der vertragskonformen Nutzung der Aufnahmen durch FIRMA oder ihrer Lizenznehmer abgegolten sind. Dementsprechend ist PARTNER selbst verantwortlich für die Bezahlung und Abrechnung gegenüber allfällig weiteren Lizenzgeber*innen, Autor*innen, Verlagen, Künstler*innen, Produzent*innen, Tontechniker*innen und anderen Drittparteien sowie die Bezahlung aller anwendbaren Steuern oder Tarife. (vgl. hierzu Ziffer 2.2 als auch 4.1).

Ohne diese Verantwortung an FIRMA abzutreten, hat PARTNER die Möglichkeit, die „Meine Deals“-Funktion von FIRMA zu nutzen, um FIRMA zu beauftragen, einen Teil der PARTNER gutgeschriebenen Lizenzbeteiligung direkt an die durch PARTNER definierten RevShare-Partner auszubezahlen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Eingaben (z.B. Name, Sitz, Umsatzsteuerpflicht, Steuernummer), der Angemessenheit der Vergütung sowie der Richtigkeit sonstiger Angaben in Zusammenhang mit der „Meine Deals“-Funktion trägt PARTNER vollumfänglich. FIRMA stellt lediglich die technische Infrastruktur zur Verfügung, ohne eine ständige Verfügbarkeit verbindlich zu gewährleisten.

Wenn FIRMA dem Wunsch von PARTNER nachkommt, Zahlungen über die „Meine Deals“-Funktion direkt an RevShare-Partner durchzuführen, stellt dies lediglich ein Entgegenkommen von FIRMA gegenüber PARTNER dar. Alle Zahlungen von FIRMA im Rahmen dieses Vertrags gelten als Zahlungen an PARTNER, und FIRMA übernimmt keinerlei Haftung für fehlerhafte Zahlungen im Rahmen dieser Vereinbarung oder für die Nichteinhaltung gesetzlicher Bestimmungen. PARTNER stellt FIRMA von allen gegen FIRMA drohenden oder geltend gemachten Ansprüchen und Forderungen sowie von Schäden, Verlusten, Verbindlichkeiten oder Kosten frei, die im Zusammenhang mit „Meine Deals“-Zahlungen stehen.

Zahlungen an RevShare-Partner durch die „Meine Deals“-Funktion sind Zahlungen von PARTNER an RevShare-Partner. Sie werden im Verhältnis zwischen FIRMA und PARTNER mit Gutschrift der jeweiligen Lizenzbeteiligung von PARTNER auf den Account vom Guthaben von PARTNER unmittelbar in Abzug gebracht.

8.2.

Um die „Meine Deals“-Funktion nutzen zu können, muss PARTNER im Account die E-Mail-Adresse des jeweilig zu beteiligenden RevShare-Partners, dessen entsprechenden Anteil an den Einnahmen der jeweiligen Aufnahme sowie weitere Angaben hinterlegen. Über die „Meine Deals“-Funktion können lediglich solche Einnahmen aufgeteilt werden, die bezüglich der Aufnahmen tatsächlich bei FIRMA eingehen. Sonstige Beteiligungen (z.B. über Drittvertriebe oder Verlage) können hierüber nicht abgebildet werden.

8.3.

Alle RevShare-Partner, welche die “Meine Deals“-Funktion nutzen möchten, sind verpflichtet, sich entweder auf igroovemusic.com mit einem funktionsspezifischen Kundenkonto (nachfolgend „Deals-Account“ genannt) anzumelden oder (falls durch eine bestehende Kundenbeziehung mit FIRMA vorhanden) sich bei dem bestehenden Account anzumelden, um solche Zahlungen über die von PARTNER genutzte „Meine Deals“-Funktion zu akzeptieren und zu empfangen.

Mit dem Zugang zu einem Deals-Account wird es RevShare-Partnern ermöglicht, die von PARTNER hinterlegten Deals einzusehen und diesbezügliche Auszahlungen zu beauftragen.

RevShare-Partner mit einem Deals-Account verstehen und stimmen zu, dass alle Bestimmungen der AGB von FIRMA für sie gelten, mit Ausnahme der Ziffer 3. „Rechteeinräumung“ sowie Ziffer 5. „Vertragslaufzeit, Exklusivität und Auswertungsdauer“. Falls RevShare-Partner selbst Kunde von FIRMA ist, gilt diese Ausnahme nicht.

PARTNER und RevShare-Partner von PARTNER erteilen FIRMA die uneingeschränkte Erlaubnis, die Nutzungsdaten insbesondere Trenddaten jeweils mit PARTNER und RevShare-Partnern zu teilen.

RevShare-Partner erhalten den Anteil an der Lizenzbeteiligung von PARTNER erst dann, wenn PARTNER und RevShare-Partner sich auf den entsprechenden Anteil geeinigt haben, beide diesen Anteil akzeptiert haben und der jeweilige Deal im System als „live“ ausgewiesen ist. Eine Auszahlung durch FIRMA kann zudem nur erfolgen, insofern der Account von PARTNER ein ausreichendes Guthaben aufweist.

RevShare-Partner erklärt sich damit einverstanden und willigt ein, dass die Zahlungen durch FIRMA über die „Meine Deals“-Funktion im Auftrag von PARTNER erfolgt, der diese Zahlung an RevShare-Partner angewiesen hat und den Auftrag einer solchen Zahlung an RevShare-Partner jederzeit widerrufen kann.

RevShare-Partner stellt FIRMA von allen Forderungen frei, die aus der Nutzung der „Meine Deals“-Funktion und den damit verbundenen Zahlungen oder Nicht-Zahlungen entstehen oder damit in Zusammenhang stehen.

RevShare-Partner sind in keiner Weise verpflichtet oder angehalten, die „Meine Deals“-Funktion und/oder Systeme von FIRMA (Webseite, App usw.) zu nutzen, um Anspruch auf Zahlungen zu haben, die ihnen rechtlich/gesetzlich von PARTNER oder Dritten geschuldet werden.

Die „Meine Deals“-Funktion von FIRMA versteht sich nur als Werkzeug, mit dem PARTNER allfällige Zahlungen an RevShare-Partner effizienter abwickeln können. Die Verwendung der „Meine Deals“-Funktion schränkt weder die Verantwortung und Pflichten von PARTNER gegenüber RevShare-Partner noch die Rechte und Rechtsmittel von RevShare-Partner gegenüber PARTNER ein.

9. Vertrauliche Informationen / Verschwiegenheit / Datennutzung

PARTNER und FIRMA sichern hinsichtlich jeweils erhaltener Informationen, Unterlagen und sonstiger Dokumente Vertraulichkeit zu. Diese Zusicherung gilt auch über die Vertragslaufzeit hinaus.

Weder FIRMA noch PARTNER ist berechtigt, vertrauliche Informationen des jeweils anderen Dritten gegenüber offen zu legen, es sei denn, die betreffende Partei ist zur Offenlegung gesetzlich oder behördlich verpflichtet, oder im Falle das eine Partei der anderen Partei ihre ausdrückliche, einzelfallbezogene Zustimmung zur Offenlegung erteilt.

FIRMA ist berechtigt, die Informationen und Daten, die FIRMA im Zusammenhang mit dem Vertrieb und der Vermarktung der Aufnahmen und der Benutzung des Accounts generiert, erhält und/oder erwirbt, einschließlich demografischer, statistischer, nutzungsbezogener und anonymisierter Daten im Zusammenhang mit vorbenannter Tätigkeit, für eigene Zwecke von FIRMA zu nutzen .

Die VERTRAGSPARTEIEN verpflichten sich zur Unterlassung jeglicher abwertenden öffentlichen Äußerungen über den jeweils anderen, dessen Inhaber*innen sowie Mitarbeiter*innen und die Zusammenarbeit unter diesem Vertrag. Eine Zuwiderhandlung stellt eine grobe Vertragsverletzung dar.

10. Änderung dieser AGB / Preisliste

FIRMA behält sich vor, diese AGB oder die Preisliste jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden PARTNER per Email zwei Wochen vor Ihrem Inkrafttreten übermittelt. PARTNER hat das Recht, binnen einer Frist von 2 (zwei) Wochen nach Erhalt dieser Mitteilung diesen Vertrag zu kündigen. Sofern PARTNER nicht innerhalb von 2 (zwei) Wochen nach Empfang der Email kündigt, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen.

Im Falle von Änderungen der AGB und/oder der Preisliste geht im Falle von Widersprüchen das später Festgelegte dem Früheren vor.

11. Sonstige Bestimmungen

11.1.

PARTNER verpflichtet sich, wahre und vollständige Angaben zu machen. Bei minderjährigen PARTNERN haben die gesetzlichen Vertreter*innen die AGB zu akzeptieren.

PARTNER verpflichtet sich ebenfalls, FIRMA über die Änderungen sämtlicher für die zur Durchführung des Vertrages notwendigen persönlichen Daten, insbesondere des Namens, Vornamens, Anschrift, Email, Rufnummer und Bankverbindung unverzüglich zu unterrichten.

11.2. Individualvertragliche Vereinbarungen

Sind zwischen den VERTRAGSPARTEIEN in Bezug auf einzelne oder sämtliche Aufnahmen von PARTNER individualvertragliche Vereinbarungen wirksam getroffen, dann gehen die dort für die jeweiligen Aufnahmen getroffenen Vereinbarungen den Bestimmungen dieser AGB vor.

Sollten in den individualvertraglichen Vereinbarungen in Bezug auf die Nutzung der von FIRMA zur Verfügung gestellten Plattform Sachverhalte mit PARTNER nicht geregelt sein, so gelten hierfür die Bestimmungen dieser AGB.

11.3. Hinweis auf Datenschutzerklärung

Die Nutzung der Dienste von FIRMA unterliegt der Datenschutzrichtlinie, abrufbar unter www.igroovemusic.com/datenschutz?lang=de.

11.4.

FIRMA ist ergänzend zu Ziffer 3. berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag, aber auch den Vertrag als Ganzes an mit FIRMA verbundene Unternehmen zu übertragen oder als Sicherheit(en) an Dritte zu übertragen. PARTNER darf diesen Vertrag oder die hierunter begründeten Rechte und Pflichten, weder ganz noch teilweise, einem Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FIRMA übertragen. Eine Übertragung entgegen den Bestimmungen dieser AGB ist nichtig.

11.5. Rechtswahl und Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt schweizerischem Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Gerichtstand ist das zuständige Gericht am Sitz von FIRMA . Dies gilt auch, wenn der Account bzw. die Dienstleistungen von FIRMA außerhalb der Schweiz genutzt werden.

Stand: 19.04.2024 (Inkrafttreten am 04.05.2024 um 0:00 Uhr)


PREISLISTE:

Alle Preise können im Zuge von Rabattaktionen variieren. Alle Preisangaben verstehen sich exklusive der jeweils gesetzlich anzuwendenden Umsatzsteuer und werden mit Abrechnung entsprechend aufgeschlagen, und zwar unabhängig davon, ob PARTNER in der Eigenschaft als Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Lizenzbeteiligungen: Standard-Deal

PARTNER erhält 92% (zweiundneunzig Prozent) der Einnahmen (= abgerechnete und tatsächlich an FIRMA bezahlte Brutto-Erlöse aus der Auswertung der Aufnahmen abzüglich Umsatzsteuer oder entsprechender Steuern und abzüglich sämtlicher Steuern, die anfallen und einbehalten werden müssen). Im Einzelfall können abweichende Vereinbarungen in Textform getroffen werden.

Die PARTNER gutgeschriebene Lizenzbeteiligung versteht sich als Gesamtvergütung für die Auswertung der jeweiligen Aufnahme(n). PARTNER ist im Übrigen selbst verantwortlich für die Bezahlung und Abrechnung gegenüber weiteren Lizenzgeber*innen, Autor*innen, Verlagen, Künstler*innen, Produzent*innen, Tontechniker*innen und anderen Drittparteien sowie für die Bezahlung aller anwendbaren Steuern, Abgaben und Tarife. Sämtliche Produktions- und Marketingkosten (Studio/ Videoclips /Grafiken /Fan Boxen /Marketing etc.) werden von PARTNER getragen.

Upload-Kosten

Einmalige EinrichtungsgebührCHFEURUSDGBP
Single25.-19.-20.-15.-
EP35.-29.-30.-25.-
Album55.-49.-50.-40.-

Sonstige Leistungen

Aktuelle Preise und Informationen für die Buchung von sonstigen Leistungen können jeweils im Account eingesehen werden oder werden im Einzelfall zwischen PARTNER und FIRMA in Textform getroffen.

Sollte die vollständige oder teilweise Durchführung von sonstigen Leistungen durch FIRMA oder Dienstleister von FIRMA aus Gründen nicht möglich sein, welche von PARTNER zu vertreten sind (z.B. durch verspätete Anlieferung von Vorprodukten durch PARTNER), so wird FIRMA PARTNER die hierfür berechneten Kosten für die jeweilig gebuchte Leistung nach Abzug einer Pauschale in Höhe von 100 (einhundert) USD/EUR/GBP/CHF sowie etwaig bereits entstandener Drittkosten erstatten.

Meine Deals-Funktion

Allen RevShare-Partnern, welche die „Meine Deals“-Funktion nutzen, wird für jede beantragte Auszahlung eine Gebühr in Höhe von 8 (acht) USD/EUR/GBP/CHF verrechnet.

Individuelle Vereinbarungen

Individuelle Vereinbarungen werden zwischen FIRMA und PARTNER separat vereinbart. Auf Ziffer 11.2 der AGB wird hingewiesen.

Währungen

Mit welchen Währungen die Lizenzbeteiligungen als auch etwaige Kosten ausgewiesen werden, richtet sich nach den Währungseinstellungen im Account von PARTNER.