Vorschüsse richtig versteuern

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Was du im Beitrag erfährst:
  • Wie man einen Vorschuss je nach Rechtsform versteuern muss
  • Wieso man nur als Freiberufler oder als Firma einen Vorschuss beziehen kann
  • Welche Abzüge man machen kann

Vor kurzem widmeten wir uns in einem Blogbeitrag ausführlich dem Thema Vorschüsse. Was für Vorschüsse gibt es überhaupt, wie werden diese zurückbezahlt, was sind die Vor- und Nachteile und welche Risiken bestehen. In diesem Blogbeitrag wollen wir uns nun anschauen, auf was man achten muss sobald man sich mit einem Label oder Vertrieb auf einen Vorschuss geeinigt hat. Dabei legen wir den Fokus besonders auf die Versteuerung des Vorschusses.

Muss ein Vorschuss in jedem Fall versteuert werden?

Ein Vorschuss ist eine Einnahme und diese muss versteuert werden. Wie genau hängt von der Rechtsform ab: Bist du als Freiberufler gemeldet, bildest du mit deinen Bandmitgliedern eine Partnergesellschaft oder habt ihr sogar eine Kapitalgesellschaft?

Freiberuflicher Musiker:

Als Freiberufler unterliegt man keiner Bilanzierungspflicht. Im Rahmen der vereinfachten Gewinnermittlung ist der Vorschuss somit als Zufluss zu versteuern. Oder etwas präziser in den Worten eines auf Musik spezialisierten Treuhänders ausgedrückt: «Im Rahmen der vereinfachten Gewinnermittlung nach § 4 (3) EStG sind Anzahlungen im Zeitpunkt des Zuflusses nach § 11 EStDV zu versteuern.»

Der Vorschuss muss also gemeinsam mit allen anderen erzielten Einkünften des Jahres bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Was braucht es eigentlich alles für die Einkommenssteuererklärung? Hier findet ihr die Checkliste.

Kapitalgesellschaft:

Die Kapitalgesellschaften unterscheiden sich von den Personengesellschaften u.a. darin, dass die Firma selbst steuerpflichtig ist. Solltet ihr also z.B. mit euren Bandkollegen eine Kapitalgesellschaft (GmbH, UG oder gar eine AG) gegründet haben, wird der Vorschuss erstmal der Kapitalgesellschaft gutgeschrieben.

Anders als bei den Personengesellschaften (also z.B. ein Freiberufler) ist man bei einer Kapitalgesellschaft zur Bilanzierung verpflichtet. Ein Vorschuss wird als Verbindlichkeit bilanziert und ist somit erfolgsneutral, das bedeutet, dass der Vorschuss erst dann zum Ertrag wird, wenn die Leistung erbracht wurde.

Der Vorschuss muss dann bei der Körperschaftssteuer (dasselbe wie die Einkommenssteuer einfach für Kapitalgesellschaften) angegeben werden. Der Künstler als Privatperson bezahlt nur im Rahmen einer Gewinnausschüttung der Kapitalgesellschaft Steuern oder dann, wenn er sich von der Firma anstellen lässt und einen Lohn bezieht.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer von 19% entsteht in jedem der oben genannten Fälle im Zeitpunkt der Zahlung.

Hier besteht ein Unterschied zu Einnahmen die du z.B. von der GEMA, einem Verlag oder auch von deinem Vertrieb für Verkäufe erhältst. Dies wird nämlich mit dem verminderten Satz von 7% besteuert.

Mit der Kleinunternehmer-Regelung gibt es auch die Möglichkeit, sich ganz von der Unternehmenssteuer zu befreien. Für Musiker, die grosse Vorschüsse erhalten, ist dies jedoch nicht möglich, da die Regelung voraussetzt, dass der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht höher als 50.000 Euro sein wird. Genaue Informationen zu den verschiedenen Gesellschaftsformen und deren Vor- und Nachteilen findest du in diesem Blogbeitrag.

Seid ihr an dem Punkt angelangt, wo ihr euch als Musiker selbständig macht oder eine eigene Firma gründet? Dann ist es eindeutig an der Zeit, einen Steuerberater zu engagieren.

Zwei Kanzleien, die sich auf Musik spezialisiert haben und mit ihren Inputs zu diesem Blog beigetragen haben, sind:

Steuerkanzlei Bertl und Schwarz
Steuerberater Bohle + Partner

Ich bin weder Freiberufler noch habe ich eine Firma

Wenn du weder deine eigene Firma hast noch als Freiberufler gemeldet bist, bist du nicht berechtigt einen Vorschuss zu beziehen. Selbst wenn du die Musik nur als Hobby verfolgst, musst du dich in diesem Fall als Freiberufler anmelden. Dies ist auch wichtig, weil du im Vertrag zu deinem Vorschuss mit grosser Wahrscheinlichkeit eine Klausel haben wirst, dass du für die korrekte Versteuerung deines Vorschusses verantwortlich bist.

Einige wichtige Punkte:

  • Um dich als Freiberufler anzumelden, wende dich an das zuständige Finanzamt.
  • Als Freiberufler muss man kein Startkapital mitbringen allerdings haftet man bei allfälligen Verlusten mit dem Privatvermögen.
  • Bewahre alle relevanten Quittungen auf, besonders natürlich diejenigen der Ausgaben ;). Zu beachten gilt es auch, dass die Buchführung bereits vor der Gründung beginnt. Dies ist allerdings zu eurem Vorteil, denn so können Kosten, die vor der Gründung anfallen aktiviert und nach der Gründung geltend gemacht werden. Dies reduziert den Gewinn und somit die Steuerlast. Vor der Aufnahme der selbständigen Tätigkeiten können vorweggenommene Betriebsausgaben als Aufwand geltend gemacht werden. Dies können Kosten für die Anschaffung von Wirtschaftsgütern, Fahrtkosten, Beratungskosten, Bürobedarf, Computer, das PA oder Instrumente sein. Es gilt zu beachten, dass wenn eine Anschaffung, zum Beispiel die eines Instruments, schon länger zurückliegt, kann nicht der Anschaffungspreis verbucht werden, sondern nur der Teilwert, also der Wert zum aktuellen Zeitpunkt.
  • Du bist als Freiberufler nicht verpflichtet eine Bilanz zu erstellen, sondern einzig die abgespeckte EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
  • Setze dich spätestens bei der Anmeldung als Freiberufler mit einem Steuerberater zusammen.

Ist ein Vorschuss nicht ein Darlehen und damit steuerbegünstigt?

Ein Vorschuss ist durchaus mit einem Darlehen vergleichbar, in steuerlicher Hinsicht jedoch nicht. Dafür gibt es bereits einen Präzedenzfall, der dies klar und deutlich festhält. Mehr Infos dazu hier.

Kann ich Abzüge machen, die den Steuerbetrag vermindern?

Selbstverständlich kannst du auch bei dem Vorschuss die Aufwendungen im Zusammenhang mit der steuerlich relevanten Tätigkeit abziehen. Du kannst hier also zum Beispiel die Kosten deiner Mitmusiker, die Studiokosten oder auch Ausgaben für die Promotion zum Abzug bringen.

Es bringt somit auch nichts, wenn das Label oder der Vertrieb die anfallenden Rechnungen bezahlt und somit der Vorschuss, den du versteuern musst, kleiner ausfällt. Dann sind nämlich auch die Abzüge weniger und es ist ein Nullsummenspiel. Die Einkommenssteuer musst du erst auf den Gewinn (Vorschuss minus Betriebsausgaben) bezahlen. Eine genaue Auflistung von möglichen Betriebsausgaben findest du hier.

Wie kann ich mir dies nun konkret vorstellen?

Ein allgemeingültiges Beispiel aufzuführen, ist schwierig, da beispielsweise gewisse Ausgaben sofort abzugsfähig sind und man andere mittels Abschreibung über die Nutzungsdauer verteilen muss. Dazu kommt der progressive Einkommenssteuertarif und es hängt auch noch davon ab, ob man verheiratet oder ledig ist.

Um das Ganze aber etwas konkreter darzustellen, hier ein stark vereinfachtes Beispiel bei dem wir davon ausgehen, dass du einen Vorschuss von 50.000 Euro erhalten hast.

Von diesen 50.000 Euro investierst du folgende Beträge in dein Release:

Videos: 8.000 Euro
Studio / Mix: 5.000 Euro
Mastering: 1.000 Euro
Mitmusiker: 3.000 Euro
Promotion: 8.000 Euro
Total Ausgaben: 25.000 Euro

Der massgebende Betrag für die Versteuerung ist also der Restbetrag von 25.000 Euro (50.000 Euro minus die Ausgaben von 25.000 Euro).

Es wäre nun aber falsch davon auszugehen, dass man diese 25.000 Euro für seinen Lebensunterhalt verwenden kann. Denn nun kommen noch die Steuern ins Spiel:

Von den 25.000 Euro die du versteuern musst, kannst du noch Sonderausgaben wie etwa die Krankenversicherung in Abzug bringen.

Gehen wir von einem Betrag von 2.500 Euro für die Krankenversicherung aus daraus ergibt sich ein steuerrelevanter Betrag von 22.500 Euro.

25.000
./. 2.500 Krankenversicherung
22.500 -> Steuerrelevanter Betrag

Auf diesen Betrag ergibt sich eine Einkommenssteuer von ca. 3.300 Euro.

Somit bleibt dir ein Restbetrag von ca. 21.700, welchen du für deinen Lebensunterhalt, also deine Miete, Lebensmittel etc., verwenden kannst.

Es ist also immens wichtig, dass du bei der Kalkulation der Verwendung deines Vorschusses von Beginn an bedenkst, dass ein Teil davon für Steuern draufgeht und du nicht den vollen Betrag zur Verfügung hast. Lege daher mindestens 15% des steuerrelevanten Betrags (Vorschuss minus Abzüge) für die Steuern beiseite.

In jedem Fall lohnt es sich, einen Steuerberater zu konsultieren und zwar nicht nur, wenn ein Vorschuss ins Haus steht, sondern ab dem Moment, wo man sich entscheidet als Musiker selbständig zu werden. Achtet hier darauf, alle Belege für Einnahmen und besonders auch Ausgaben (für die Abzüge!) sorgfältig aufzubewahren.

Hast du noch Fragen zum Thema Vorschüsse für Musiker?

Dann melde dich bei uns unter [email protected].

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