Die Künstlersozialkasse für Musiker – Wie hoch sind die KSK-Beiträge und was sind die Vor- und Nachteile?

2 Shares
Was du im Beitrag erfährst:
  • Wie hoch die Beiträge an die KSK sind
  • Die Vor- und Nachteile der KSK
  • Welche Voraussetzungen man als Musiker erfüllen muss

Als Künstler, der von seiner Musik lebt, hat man keine festen Arbeitszeiten (das hat zwar auch seine Vorteile, führt aber in der Regel trotzdem nicht zu mehr Ruhe oder Schlaf) und kein festes Einkommen.

Langes Wort: Künstlersozialversicherungsgesetz

Hinzu kommt das Problem mit der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Ein Glück gibt es seit 1982 das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die daraus entstandene Instanz der Künstlersozialkasse, kurz KSK. Wie hoch die KSK Beiträge sind und was die Vor- und Nachteile sind, nehmen wir in diesem Artikel unter die Lupe.

Selbständigen Künstlern steht auch der gesamte gesetzliche Leistungskatalog zu. Sie müssen dafür aber nur die Hälfte der jeweils fälligen Beiträge aus eigener Tasche zahlen (quasi den Arbeitnehmeranteil).

Die KSK stockt die Beträge dann auf, was in dem Fall quasi den Arbeitgeberanteil darstellt. Von diesem Anteil, der etwa 50% entspricht, werden mithilfe von Zuschüssen des Bundes 20 % und aus Sozialabgaben von Unternehmen, die Kunst und Publizistik verwerten, die übrigen 30%  beigesteuert (bspw.: Verlage, Presseagenturen, Theater, Orchester, Chöre, Rundfunk- und Fernsehen, Galerien, Kunsthändler, Museen uvm.).

Die KSK ist kein Leistungsträger

Dementsprechend ist die KSK entgegen der üblichen Annahme selbst kein Leistungsträger. Sie koordiniert lediglich die Beitragsabführung für ihre Mitglieder zu einer Krankenversicherung freier Wahl (gesetzlich oder privat) und zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung. Wie hoch die monatlichen KSK Beiträge für die selbstständigen Künstler ausfallen, hängt von ihren Einnahmen ab.

Wie hoch sind die KSK-Beiträge?

Hier ein Rechenbeispiel:

Bei einem Jahreseinkommen von 10.000 € (833 € monatlich):
Beitragssatz in der Rentenversicherung 18,7 %. Anteil des Versicherten 9,35 % = 77,91 € monatlich.
Beitragssatz in der Krankenversicherung 14,6 %. Anteil des Versicherten 7,3 % = 60,83 € monatlich
zzgl. individuelle Zusatzbeitrag der Kasse, der alleine zu tragen ist
Beitragssatz in der Pflegeversicherung 3,05 % (Kinderlose). Anteil des Versicherten 1,525 % = 12,71 € monatlich
= zusammen monatlich 151,45 €

(Quelle: kuenstlersozialkasse.de)

Für Künstler mit einem Einkommen von weniger als EUR 3.900 im Jahr ist es leider nicht möglich, der KSK beizutreten. (Es sei denn sie sind Berufseinsteiger, dann dürfen sie in den ersten drei Jahren ihrer Berufstätigkeit diese «Geringfügigkeitsgrenze» unterschreiten.)

Dann gibt es noch die Mindestberechnungsgrundlage. Die Mindestberechnungsgrundlage gibt an, wie viel man monatlich mindestens an die KSK zahlen muss. Bis zu einem Einkommen von (aktuell) 5.950 EUR gibt es keine Unterschiede bezüglich der Höhe der monatlichen KSK Beiträge.

Es ist also egal ob man 3.900 EUR oder 5.950 EUR pro Jahr erwirtschaftet. Die monatlichen KSK Beiträge bleiben gleich. Erst bei höheren Einkommen ändern sich auch die Beitragssätze und setzen sich dann aus den Beitragssätzen für Rentenversicherung (18,70%), Krankenversicherung (14,60%) und Pflegeversicherung (2,55% bzw. 2,80% für Kinderlose) zusammen, die jeweils zur Hälfte selbst getragen werden müssen und zur anderen Hälfte von der KSK eingeholt werden.

Was sind die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft bei der KSK?

Für die Mitgliedschaft bei der KSK muss eine selbstständige künstlerische (oder auch publizistische) Tätigkeit als (Haupt-)Beruf ausgeübt werden. Was genau als künstlerische Tätigkeit zählt und was nicht, ist nicht eindeutig definiert.

Die Tätigkeit als Grafikdesigner zählt beispielsweise, die Tätigkeit als Möbeltischler, Goldschmied oder Tätowierer nicht. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, die geltend gemacht werden können und ein klärendes Gespräch mit der Hotline der KSK kann in vielen Fällen offene Fragen klären.

Hier findest du die Kontaktdaten der KSK

Im Wesentlichen muss die Tätigkeit im Inland ausgeübt werden und wie oben beschrieben muss in der Regel die künstlerische Tätigkeit auch der Hauptberuf sein, mit dem man seinen Lebensunterhalt überwiegend finanziert. Das heisst, man darf auch einen anderen (auch nicht-künstlerischen) Nebenjob oder ein Anstellungsverhältnis haben, aber hier gelten strenge Richtlinien.

Die aktuellen Richtlinien findest du hier. Auch hierbei gilt: im Zweifelsfall kann ein Anruf weiterhelfen.

Mindestjahreseinkommen notwendig

Ein weiterer Punkt, der oben auch schon angeschnitten wurde und den es zu erfüllen gilt: ein Mindestjahreseinkommen von EUR 3.900. Auch wenn Selbstständige, die mit ihrem Verdienst darunter liegen, die Vorzüge der KSK auch dringend gebrauchen könnten, ist es ihnen leider verwehrt, Mitglied der Künstlersozialkasse zu werden.

Man darf nur einen Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis auf Vollzeit beschäftigen, alles darüberhinaus gilt für die KSK zu sehr als «Arbeitgeber» denn als «freiberuflich Tätiger» und führt somit zu einer Ablehnung des Antrags oder einem Ausschluss aus der KSK. 

Eine Ausnahme ist, wenn darüberhinaus bspw. eine Beschäftigung der Berufsausbildung dient oder geringfügig ist, das heißt, wenn dem Arbeitnehmer monatlich maximal 450 Euro (seit 2013) gezahlt werden. Bei Unklarheiten am besten an die KSK wenden.

Private Versicherung als Alternative?

Wer jährlich mehr als EUR 25.000 verdient, kommt mit einer privaten Versicherung mit großer Wahrscheinlichkeit besser weg, denn die Beiträge steigen parallel zum Gewinn. Damit kann die gesetzliche Versicherung im Endeffekt deutlich teurer kommen. Nachteilig ist überdies, dass Versicherte sich kaum aus der Pflichtversicherung befreien können. Ausnahmen bestehen für Berufsanfänger und für Freiberufler, die mehr als einen Angestellten haben.

Vorteile der Künstlersozialkasse

Der größte Vorteil liegt auf der Hand: Die KSK übernimmt 50% der Beiträge für Krankenkasse, Pflege- und Rentenversicherung. Unser Rechenbeispiel oben hat deutlich gemacht, dass man somit als selbstständiger Künstler Monat für Monat eine Menge Geld sparen kann.

Ebenso positiv: Über die KSK ist man pflichtversichert. Die KSK Beiträge richten sich also nach dem Einkommen. Wer wenig verdient, zahlt auch weniger. Trotzdem besteht ein Anspruch auf alle Leistungen der Krankenkasse.

Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenkasse

Gleichzeitig gilt: man muss nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Auch bei der KSK gilt die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenkasse. Doch Vorsicht, als Selbständiger gilt: Einmal privat, immer privat!

Rentenversicherung inklusive

Etwas, das Freiberufler sehr häufig aus den Augen verlieren: die Mitgliedschaft führt automatisch zu einer kontinuierlichen Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung. Auch wenn diese zur Alterssicherung allein nicht mehr ausreicht, eine Basis ist geschaffen.

Nachteile der Künstlersozialkasse

Die Mitgliedschaft in der KSK verpflichtet einen die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen. Das wird vor allem bei freiberuflichen Künstlern mit höheren Einkommen häufig als Nachteil gesehen.

Das Mindesteinkommen

Auch schwierig: Das jährliches Mindesteinkommen von 3.900 Euro sperrt nun genau diejenigen aus, welche die KSK Beiträge besonders nötig haben und gebrauchen könnten. Berufsanfänger sind zwar von dieser Regelung ausgenommen, aber als Anfänger gilt man lediglich für drei Jahre – ein Zeitraum, der in der Kunstszene oft nicht ausreicht, um Fuß zu fassen. Andererseits besteht bei so niedrigem Einkommen unter Umständen Anspruch auf Arbeitslosengeld II.

Für wen ist die Künstlersozialkasse geeignet?

Durch die Mitgliedschaft in der KSK wird der gesamte gesetzliche Leistungskatalog abgedeckt. Selbst die Beantragung von Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit oder Mutterschaftsgeld für schwangere Selbstständige sind möglich.

Dass der Arbeitgeberanteil der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung von der KSK «übernommen» (bzw. von Bund und Unternehmen eingezogen wird) kann erhebliche Ersparnisse bringen. Insofern ist die KSK den meisten freiberuflich Tätigen zu empfehlen, die als Künstler nicht nur temporär sondern langfristig ihren Lebensunterhalt bestreiten wollen.

Ob man die Leistungen der KSK mit einer Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen oder privaten Versicherung kombiniert, sollte man im Einzelfall genau überprüfen und durchrechnen. Denn mit einem höheren Einkommen steigen auch die Beiträge mit und so kann die Mitgliedschaft bei einer privaten Versicherung ggf. auch günstiger ausfallen.

Hier findest du noch die FAQ der KSK.

Anmeldeunterlagen (inkl. Ausfüllhinweise) für die KSK

Die Anmeldeunterlagen inkl. Ausfüllhinweise findest du hier.
Bei Fragen kannst du dich direkt an den Support der KSK wenden, die du hier erreichen kannst.

Wir hoffen, dass euch dieser Blog gefallen hat. Falls ihr noch mehr über die Möglichkeiten der Vermarktung eurer Musik und der Optimierung eures Onlineauftritts erfahren möchtet, schaut euch auch unsere anderen Blogeinträge hier an.

2 Shares